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Jugendorganisationen der Regierungsparteien einheitlich gegen ein Leistungsschutzrecht
Wenn der politische Nachwuchs seine Positionen bestimmt, dann ist sicher: Ein Leistungsschutzrecht macht politisch und gesellschaftlich keinen Sinn. Über die Parteigrenzen hinweg fordern fast alle Jugendorganisationen der Parteien ausdrücklich eine Verhinderung des Leitungsschutzrechts, darunter auch diejenigen der Regierungsparteien.
So erteilt die Junge Union entgegen dem Koalitionsbeschluss ihrer Mutterpartei im Bundestag dem Leistungsschutzrecht eine klare Absage:
Anstatt neue urheberrechtliche Spezialregeln im Onlinebereich für sich zu beanspruchen, fordert die Junge Union die Verlage dazu auf, sich dem Wettbewerb im Internet zu stellen und mit der Entwicklung neuer, innovativer Geschäfts- und Vermarktungsmodelle voranzuschreiten, statt um neuen Protektionismus zu betteln.
Bekräftigt wurde die Ablehnung auch im Positionspapier „Freiheit und Verantwortung – Plädoyer für eine moderne Netzpolitik”. Henrik Bröckelmann, Beisitzer im Bundesvorstand der Jungen Union, sieht vor allem die Industrie in der Verantwortung, neue Angebote und Geschäftsmodelle zu entwickeln. In seinem Blog schreibt er:
Statt moderne Innovationen zu fördern, macht die so genannte „Content-Industrie“ jedoch nur durch Forderungen nach neuen Privilegien, wie einem neuen Leistungsschutzrecht auf sich aufmerksam.
Auch die Jusos haben sich in ihrem Thesenpapier zu einer „solidarischen digitalen Gesellschaft“ (PDF) bekannt und darin ein Leistungsschutzrecht ausdrücklich abgelehnt. Martin Margraf, stellvertretender Juso-Landesvorsitzender in Thüringen erklärt im Juso-Blog, warum ein Leistungsschutzrecht die Logik des Internets seiner Ansicht nach auf den Kopf stellt:
Das würde nicht nur die Einrichtung einer Gema für Onlinetexte bedeuten, die im Netz nach illegaler Nutzung fahndet und fällige Gebühren eintreibt. Für Zitate von Überschriften und Textabschnitten aus Zeitungen, wie es Google News praktiziert oder gar für Verlinkungen dieser Artikel müsste fortan gezahlt werden, eine Verwertungslogik sondergleichen.
Margraf warnt davor, sich vorschnell von den Begründungen der Leistungsschutzrecht-Befürworter täuschen zu lassen. Ein Leistungsschutzrecht würde in seinen Augen nicht nur eine erhebliche staatliche Kontrolle bedeuten, sondern auch den vermeintlichen Intentionen von Pressefreiheit und einer Stärkung der Autoren zuwider laufen:
Hinter der sanften Forderung nach einem weiten Leistungsschutzrecht und der Transparenz des Internets steckt Lobbyarbeit in eigener Sache, jedoch nicht zugunsten einer freien Presse. Leider stößt dies allzu häufig auf offene Ohren in der Politik. Vorsicht deshalb vor dem Wunsch nach (…) einem vom Staat zu verabschiedenden Leistungsschutzrecht, das die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer Gema für Onlinetexte wäre sowie einer staatlichen Überwachung des Internets.
Das netzpolitische Credo der Jungen Liberalen lautet „Internet heißt Freiheit“. Auf dem Bundeskongress in Saarbrücken im März dieses Jahres haben sie sich für eine „technologieneutrale, zukunftsoffene und werteorientierte Netzpolitik” ausgesprochen. Eine weitgreifende Regulierung, wie sie der Koalitionsbeschluss jetzt vorsieht, kommt für die Jungen Liberalen nicht in Betracht:
Insbesondere lehnen wir das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger ab, das Presseverlegern einen möglichst unveränderten Transfer ihres Wirtschaftsmodells auf das Internet ermöglichen soll und den veränderten Rahmenbedingungen des neuen Mediums nicht Rechnung trägt.
Stattdessen fordern die Julis, das bestehende Urheberrecht – das in ihren Augen die Inhalte von Verlagen bereits heute ausreichend schützt – gegebenenfalls zu erweitern. Durch eine Allgemeinklausel oder offene Erweiterungen des bestehenden Rechts
sollen beispielsweise vielfältige, legitime Anwendungen wie Aggregationsdienste im Internet, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf Endgeräten für nichtkommerzielle Zwecke sowie die allgemeine Privatkopie mit einer solchen Klausel abgedeckt werden.
Die Jungen Piraten, deren Kernthema gerade Urheberrechte und Netzpolitik sind, wenden sich erwartungsgemäß strikt gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht. Florian Zumkeller-Quast, Vorstandsvorsitzender der Jungen Piraten, erklärt gegenüber IGEL ein solches Recht für gänzlich verfehlt und sieht dadurch auch die kulturelle Vielfalt in Gefahr.
Ein sogenanntes "Leistungsschutzrecht" für Presseverleger schützt vor allem die Verwertungsrechte der Verleger, deren Lobbyisten es schafften, dass ein solches "Leistungsschutzrecht" überhaupt erst im Koalitionsvertrag landete. Die Urheber und Erbringer der eigentlichen Leistung hingegen gehen nicht nur leer aus, sie müssen sich neben der seit Jahren immer schlechteren Bezahlung durch die Verleger auch mit neuen rechtlichen Unsicherheiten rumschlagen, da sich für sie die Frage stellt, inwieweit sie noch zitieren dürfen, ohne mit dem "Leistungsschutzrecht" in Konflikt zu geraten. Durch diese rechtliche Unsicherheit kann es passieren, dass ein Urheber sich gegen die Veröffentlichung eines Werkes entscheidet. Ein "Leistungsschutzrecht" bedroht also die Vielfalt von Kultur und Wissenschaft und die Grundlagen der Informationsgesellschaft. Daher lehnen die Jungen Piraten ein solches "Leistungsschutzrecht" strikt ab.
Auch die Grüne Jugend lehnt das geplante Leistungsschutzrecht ab. Die SprecherInnen Sina Doughan und Karl Bär fassen gegenüber IGEL zusammen, in welchen Bereichen ein Leistungsschutzrecht nach Meinung der Grünen Jugend kontraproduktiv wirken würde:
Der Sinn eines Leistungsschutzrecht, den Schutz von JournalistInnen und kleinen Zeitungen vor UrheberInnenrechtsverletzung durch sogenannte News-Aggregatoren, wird durch die im Koalitionsausschuss geplante Gesetzesvorlage nicht gewährleistet. Von der Einführung einer Abgabepflicht auf sogenannte Snippets profitieren nur die großen Verlage. Anstatt das UrheberInnenrecht zu modernisieren und der Digitalisierung anzupassen, zerstören CDU/CSU und FDP durch solche Verschärfungen des UrheberInnenrechts, journalistische Vielfalt und Qualität. Die Grüne Jugend setzt sich für eine progressive Reform des UrheberInnenrechtes ein. Alle politischen Vorstöße dahingehend, das UrheberInnenrecht 1:1 auf digitale Medien zu übertragen und den indiskutablen Status quo für UrheberInnen und NutzerInnen damit zu zementieren, lehnen wir rigoros ab.
Darüber hinaus warnt die Grüne Jugend vor den Gefahren, die durch die ungenaue Eingrenzung beim Gegenstand eines Leistungsschutzrechts entstehen würden:
Die schwammigen Formulierungen der Gesetzesvorlage [gemeint ist die Ankündigung des Koalitionsausschusses, Anm. d. Red.] lassen außerdem nicht erkennen, welche massiven Auswirkungen das Leistungsschutzrecht auf die gesamte Online-Medienlandschaft haben könnte. Eine neue Abmahnwelle gegen Online-Publikationen und gewerbliche, wie auch private Blogs, wären eine mögliche Folge, der sehr weit gefassten "Gewerblichkeitsschwelle" und der Definition, was ein Snippet ist. Eine vernünftige Reform des UrheberInnenrechtes kann nicht ohne eine konkrete Neudefinition von "kommerzieller" und "nicht-kommerzieller" Nutzung von Werken und auch Snippets auskommen. Hier benötigen letzten Endes auch die Kreativen mehr Rechtssicherheit, die nur auf klaren Formulierungen fußen kann. Eine Gewinnerzielungsabsicht und "kaufmännische Tätigkeiten" sind Kriterien, auf deren Grundlage eine differenziertere Bewertung möglich wird als in dem aktuellen Vorschlag. Für die FDP, die auf Initiative der Verlagslobby den Gesetzesentwurf in den Koalitionsausschuss gebracht hat, sind schon private Blogs mit einem Flattr-Button und Werbeanzeigen gewerblicher Natur und damit von einer Abgabepflicht für Snippets betroffen.
Wo bleibt die Linksjugend?
Leider gab es trotz mehrfacher Anfrage beim Bundesvorstand der Linksjugend kein Statement zum Leistungsschutzrecht.
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