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Wandert das Leistungsschutzrecht nach Europa? Zumindest werfen die deutschen Verleger Blicke nach Frankreich und auch in Österreich gibt es erneute Forderungen. Am Donnerstag veröffentlichten die Verlegerverbände BDZV, VDZ und die französische Association de la Presse IPG eine gemeinsame Erklärung, in der die jeweiligen Regierungen zur Einführung eines LSR aufgefordert werden.
In der Erklärung heißt es, dass auch die französischen Verleger der dortigen Regierung ein Modell „vorgelegt” haben – dabei handelt es sich offenbar um den Vorschlag, den die Union der nationalen Tagespresse SPQN vor kurzem präsentiert hatte.
Im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Österreichischen Medientage hat nun auch der dortige Verlegerverband VÖZ ein Leistungsschutzrecht gefordert – was er allerdings schon länger tut. Während hierzulande der „Dritte Korb” gerade endgültig beerdigt wurde (bzw. päckchenweise kommt), arbeitet die österreichische Regierung an einem Urheberrechtspaket, in dem die Verleger auch ein Leistungsschutzrecht verankern wollen. Das jüngste Statement von VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger liest sich wie ein Copy-&-Paste aus Deutschland:
„Die Verwertung der Inhalte unserer Verlage lässt bei Suchmaschinenbetreibern die Kassen klingeln, während sie dadurch Zeitungen und Magazinen die Möglichkeit nehmen, kostendeckend Content für das Web zu produzieren. Die Einführung des Leistungsschutzrechtes in Österreich würde Verlagen einen fairen Anteil an den Gewinnen sichern, die News-Aggregatoren und Suchmaschinen mit Suchanfragen nach Presseerzeugnissen erwirtschaften.
Kritisch dazu äußerte sich gerade der Chef der Runfunkregulierungsbehörde KommAustria, Florian Philapitsch – zumindest über die Mittel:
Es stelle sich die Frage, ob das Urheberrecht wirklich der richtige Rahmen ist, um Geschäftsmodelle zu schützen, oder ob das nicht besser im Rahmen etwa eines gewerblichen Rechtsschutzes geschehen sollte, meint er etwa mit Hinblick auf das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht. Durch die Zunahme von Leistungsschutzrechten, die primär wirtschaftliche Investitionen schützen, sei fraglich, ob die ursprüngliche Intention des Urheberrechts, den Kulturschaffenden zu schützen, noch gewährleistet sei (...).
Hierzulande geht der aktuelle, auf Aggregatoren und andere Dienste „nach Art von Suchmaschinen” erweiterte dritte Entwurf den Verlegern unterdessen immernoch nicht weit genug. Gegenüber dapd drohte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff, man sei erst dann zufrieden, „wenn die eigenen Vorstellungen komplett umgesetzt wurden”. Im gleichen Interview äußerte sich Wolff auch vorsichtig skeptisch über nationale Regelungen:
Natürlich sollten wir in Deutschland die Medienpolitik nicht aus der Hand geben. Tatsächlich sind wir aber längst Einflüssen von außen unterworfen. Das betrifft auch die Regulierung und Kontrolle der Medien. Uns ist in all der Hektik unserer Zeit vielleicht einfach die Muße verloren gegangen, aus der Vogelperspektive auf die Dinge zu schauen.
Auch Angela Merkel hatte in ihrer Rede beim Zeitungskongress letzten Herbst schon einmal angedeutet, dass ein deutscher Alleingang womöglich nicht ausreichend sei und man das Thema auf europäischer Ebene „vorantreiben” werde. Dass in der Koalition alles andere als Einigkeit herrscht, machte allerdings gerade wieder eine Äußerung von Siegried Kauder (CDU), dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses deutlich. In einem Statement im eco-Politikbrief (PDF) sagte er:
Wir sind beim mittlerweile dritten Gesetzesentwurf. Das belegt doch schon, dass die Beteiligten keine Vorstellung haben, was sie eigentlich erreichen möchten. Um die Arbeit von Journalisten geht es jedenfalls nicht, denn die ist durch das Urheberrecht ausreichend geschützt. Man sollte also lieber darüber sprechen, wie man dieses besser durchsetzt.
Seit Donnerstag gibt es darüber hinaus eine weitere Interessenvereinigung speziell der Internetwirtschaft gegen das Leistungsschutzrecht. Deutsche Startups und Internetanbieter haben sich in der Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang (ADIZ.org) zusammengeschlossen:
Die neu gegründete „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang“ – kurz ADIZ – möchte als Organisation die Interessen ihrer Mitglieder bündeln und konstruktiv in den Branchendialog eingreifen. ADIZ lehnt das geplante LSR ab und fordert weiter, dass das Urheberrecht dem technologischen Fortschritt und der aktuellen Lebenswirklichkeit angepasst wird und Rechtssicherheit in diesem Bereich bietet.
Mit einer Verlagerung der Diskussion nach Europa könnten die Verlegerverbände jedenfalls auch für den Fall, dass sie das Leistungsschutzrecht nicht durchbekommen, ihr Gesicht wahren. Ein wenig erinnert die Situation mittlerweile an diejenige Anfang des Jahres, als die Verlegerverbände eine Beschwerde gegen Google beim Bundeskartellamt zurückzogen und sich einer Beschwerde der spanischen Verleger in Brüssel anschlossen. Dass es diesmal ähnlich läuft, ist damit natürlich noch nicht ausgemacht – im Oktober geht das Leistungsschutzrecht erst einmal in den Bundestag.
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