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Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Zeitungskongresses des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V.
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Auf den Seiten der Bundesregierung ist die Rede Angela Merkels beim diesjährigen BDZV-Zeitungskongress veröffentlicht. Ein Presse-Leistungsschutzrecht habe man „nicht vergessen”. Es werde vorangetrieben, möglicherweise auch europäisch. Unabhängig von seiner – in der Rede nicht weiter konkretisierten – möglichen Ausgestaltung sei es kein Allheilmittel.
In der Rede geht Merkel unter anderem auf die Bedeutung des Netzes und die Rolle der Verlage im Medienwandel ein. „Seit vielen Jahren schon befassen Sie sich auf Ihren Kongressen mit diesem Wandel. (...) Für Sie als Zeitungsverleger ist es geradezu lebenswichtig, am Puls der Zeit sein zu können.”
Der Wettbewerb der Verleger mit andereren Anbietern im Netz sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Dabei müsse es jedoch „fair zugehen”. Merkel geht auf den Streit um öffentlich-rechtliche Webangebote, auf journalistische Qualität und andere Punkte ein. Schließlich kommt sie auf vier gesetzliche Regelungsgebiete zu sprechen: Netzneutralität, Werberegulierung, Kartellrecht und Leistungsschutzrecht. Zum Presse-LSR heißt es im Wortlaut:
In anderen Bereichen [als dem Werbemarkt, -Red.] hingegen ist eine stärkere Regulierung im Interesse der Verleger. Das betrifft insbesondere den Schutz geistigen Eigentums, von dem Sie, Herr Präsident, hier auch gesprochen haben. Problematisch sind etwa Dienste sogenannter Nachrichten-Aggregatoren, die teilweise auf fremder verlegerischer Arbeit aufbauen, ohne diese zu vergüten.
Verlegerische Leistungen kosten Zeit und Geld. Deswegen kann ich auch gut verstehen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger gefordert wird. Deshalb arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf, der das Urheberrecht weiter an die Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft anpassen soll. Wir haben es nicht vergessen; es wird vorangetrieben. Wir streben eine ausgewogene Regelung an, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Im Übrigen werden wir diese Debatte um den Schutz der Rechte von Herausgebern und Journalisten an der Nutzung ihrer Werke auch auf europäischer Ebene vorantreiben, denn in Deutschland allein reicht eine solche Lösung nicht aus.
Wie ein künftiges Leistungsschutzrecht für Verleger auch immer aussehen mag – ein Allheilmittel wird es nach meiner Überzeugung nicht sein. Wir werden uns vor der Aufgabe trotzdem nicht drücken. Wir haben im Übrigen schon oft erlebt, dass, wenn wir in Deutschland eine Regelung eingeführt hatten, sie auch auf europäischer Ebene implementiert werden konnte. Wir dürfen und wir können allerdings nicht allein mit gesetzlichen Anpassungen auf neue Möglichkeiten digitaler Technologien reagieren, sondern es bleiben in erster Linie auch innovative Presseverleger gefragt, die immer wieder neue Wege gehen.
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