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Springer und das Leistungsschutzrecht
Der Axel-Springer-Verlag, einer der größten Befürworter und Vorantreiber des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, verzichtet zunächst darauf, aus diesem Recht gegen andere vorzugehen. Wer bei Google und vor allem auf Google News weiterhin gelistet sein will, muss Google gegenüber ausdrücklich erklären, dass die Inhalte der eigenen Seite kostenlos genutzt werden dürfen (sog. Opt-In). Dazu habe sich Springer nun entschlossen, wie die taz erfahren hat. Google muss nun also keinen Cent für Snippets zu Beiträgen von z.B. Spiegel Online oder Bild.de zahlen.
Allerdings wolle man später mit dem Leistungsschutzrecht Geld verdienen. Die Übergangsphase sei allerdings juristisch und technisch bedingt. Das Opt-In sei ausdrücklich nur vorläufiger Natur.
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