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Studie: Nachrichten werden immer häufiger im Netz geteilt
Eine Forschungsgruppe der TU Darmstadt hat das Verhalten der Nutzer von Facebook, Twitter und Google+ untersucht. Im Fokus der Untersuchung stand, wie oft Artikel der fünfzehn beliebtesten deutschen Nachrichtenseiten geteilt würden. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass mehr als 70% aller Beiträge auf einem der Kanäle empfohlen wurde. Dies stelle einen deutlich Zuwachs im Vergleich zum letzten Jahr dar.
Das mag nicht direkt etwas mit dem Leistungsschutzrecht zu tun haben. Es ist jedoch von besonderem Interesse, wenn man bedenkt, dass beim Teilen eines Artikels standardmäßig die Überschrift sowie ein Snippet angezeigt werden. Da diese Social Media Dienste auch durchsuchbar sind (vor allem durch das zukünftige "Social Graph" von Facebook), könnte man sie als Dienste, die ähnlich einer Suchmaschine funktionieren, einordnen. Dann wären auch Facebook & Co. vom Leistungsschutzrecht erfasst. Ob dieses Ergebnis juristisch korrekt ist, wird sehr unterschiedlich beurteilt. Gleiches gilt für die Frage, ob nun Snippets generell nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein sollen oder wenn doch, ab welcher Länge. Hier besteht noch große Unsicherheit.
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