Überschrift soll nicht gleich Überschrift sein

Am 10. März 2015 - 11:22 Uhr von Tom Hirche

Bereits im November führte der Medienjournalist und -kritiker Stefan Niggemeier ein interessantes Gespräch mit Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE, über die Reichweite des Leistungsschutzrechts. Anlass war die Äußerung Keeses in seinem Blogbeitrag, dass möglicherweise auch Überschriften unter das Leistungsschutzrecht fallen würden. (Nicht nur) Niggemeier war überrascht und bat um eine Erklärung dieser Aussage; schließlich hieß es doch immer, dass Überschriften nicht erfasst seien. Das wenig später stattfindende Gespräch, in dem Niggemeier auf die Widersprüchlichkeit hinweist, kann man hier auf seinem Blog nachlesen.

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