Verwandte Beiträge
- Reda Report angenommen! Änderungsantrag abgelehnt!
- Schicksalstag: EU-Parlament stimmt Urheberrechtsreform ohne Änderung zu
- Das Internet hat verloren
- EU-Institutionen einigen sich auf finalen Text von Artikel 11
- Artikel 11: Verhandlungen führen zu keiner Verbesserung
- Deutsche Netzpolitiker appellieren mit Offenem Brief an EP-Abgeordnete
- Rechtsausschuss hat LSR zugestimmt
Reda Report angenommen! Änderungsantrag abgelehnt!
Heute hat das Europäische Parlament über den Bericht von MEP Julia Reda zur die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc) abgestimmt. Das Ergebnis war eindeutig.
Mit großer Mehrheit (445 Stimmen) hat das Parlament den Bericht angenommen und sich somit klar für eine Anpassung des Urheberrechts an das Internetzeitalter ausgesprochen. Außerdem stimmten die Parlamentarier über einen Änderungsantrag von MEP Angelika Niebler ab. Dieser sollte dafür sorgen, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in letzter Minute doch noch in den Bericht aufgenommen wird. Glücklicherweise stimmten 379 Abgeordnete gegen und "nur" 142 Abgeordnete für diesen Antrag, 28 enthielten sich. Ein Erfolg, auch wenn das Abstimmungsergebnis zeigt, dass eine Vielzahl der Abgeordneten immer noch der fadenscheinigen Argumentation der Verlage folgt und aus den Fehlern in mehreren Mitgliedsstaaten nichts gelernt hat.
Unser Dank geht noch einmal an Julia Reda, die sich vermehrt dafür stark gemacht hat, dass sich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf EU-Ebene nicht wiederholt. Sie schreibt zu der Ablehnung des Änderungsantrags auf ihrer Seite:
Damit sollte die Idee endgültig vom Tisch sein, auf Europaebene einzuführen, was bereits in Deutschland kolossal gescheitert ist: Der Versuch, Verlage auf Kosten der freien Verlinkbarkeit von Nachrichtenseiten querzufinanzieren.
Das ist auf jeden Fall zu hoffen. Allerdings liebäugelt der zuständige Kommissar Günther Oettinger schon länger mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf EU-Ebene. Die F.A.Z. führe mit ihm ein Interview und schrieb am 30.03.2015 in ihrer Printausgabe auf S. 17:
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Ein fester Bestandteil des Urheberrechts ist nach Ansicht Oettingers die Schaffung eines europäischen Leistungsschutzrechtes. Dieses soll verhindern, dass Anbieter von Suchmaschinen wie Google News auf Pressetexte zugreifen, damit wirtschaftliche Gewinne erzielen, die Presseverlage aber nicht daran beteiligen.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.