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Noch mehr Lügen für das Leistungsschutzrecht
Die in der VG Media organisierten Verlage haben eine Broschüre herausgebracht, mit der sie "Hintergründe und Antworten auf zentrale Fragen" des Leistungsschutzrechts für Presseverleger liefern wollen. Stefan Niggemeier hat unter Mithilfe von IGEL-Gründer Dr. Till Kreutzer die 12 "besten" Lügen herausgesucht und kommentiert.
Hintergrund dieser Broschüre sei die Konsultation der Europäischen Kommission über die Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und die „Panoramaausnahme“. Der erste Eindruck ist sehr sachlich. Jedoch muss man teilweise nicht einmal besonders genau hinschauen, um manche der plumpen Behauptungen und Falschaussagen zu entdecken.
So heißt es etwa:
Presseerzeugnisse oder Teile hiervon konnten beliebig genutzt und vervielfältigt werden, ohne den Erbringer der verlegerischen Leistung um vorherige Erlaubnis zu fragen.
Sämtliche Artikel unterfallen dem Schutz des Urheberrechts. Sie ohne Erlaubnis vollständig zu nutzen oder zu vervielfältigen ist eindeutig rechtswidrig. Das Urheberrecht liegt zwar originär beim Autor als Urheber, allerdings lassen sich die Verlage in aller Regel durch sog. Buy-Out-Verträge die Verwertungsrechte der Autoren übertragen. Damit können die Verlage dann selbst gegen Urheberrechtverletzungen vorgehen.
Weitere Lügen präsentiert Stefan Niggemeier hier.
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