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Presseschau zum In-Kraft-Treten des Leistungsschutzrechtes
In dieser Presseschau möchten wir Ihnen eine Auswahl an Artikeln und Blogbeiträgen präsentieren, die sich mit dem In-Kraft-Treten des Leistungsschutzrechtes am 1. August 2013 auseinandersetzen.
"Wie lang darf ein Zitat bei Google sein?", fragt die Berliner Zeitung und weist daraufhin, dass diesbezüglich noch große Unsicherheit herrsche. Das Gesetz enthalte weder feste Zeichenzahlen, noch eine Vorgabe zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch die Verlage. Zahlreiche Gerichtsverfahren würden folgen, so die Befürchtung.
Der Bayerische Rundfunk konstatiert die nun vorhandene Situation. Viele große Verlage verzichteten (vorerst) auf ihr Leistungsschutzrecht; "(Fast) alle wollen bei Google bleiben". Möglicherweise warte man aber nur auf den ersten Präzedenzfall, der zur Klarheit des Gesetzes beitrage.
Bei der FAZ wird der Werdegang des Leistungsschutzrechtes nachvollzogen - von der ersten Gesetzesfassung bis zum Opt-In der Verlage bei Google News und den Folgen für kleinere Anbieter wie z.B. rivva. Da bleibt am Ende nur die Frage: "Und was ist jetzt?"
Und noch einmal die FAZ: Unter dem Titel "Die Verlage geben gegen Google klein bei - vorerst" beschreibt Jan Hauser die Hoffnung der Verlage, in Zukunft doch noch Geld von Google zu erhalten. Der Konzern werde aber bei seiner Haltung bleiben, für Snippets nichts zu zahlen. Stattdessen könnte man sich ein Kooperationsmodell wie in Belgien vorstellen, wird Kay Oberbeck von Google zitiert.
Felix Schwenzel kommentiert in seinem Blogbeitrag die Aussage des VDZ, das Leistungsschutzrecht werde schnell, unbürokratisch und leistungsstark von den Verlagen umgesetzt. Er wundere sich, dass die Verbände und die Verleger nach vier Jahren Vorbereitungszeit so unvorbereitet vom Leistungsschutzrecht getroffen würden. Mit den Worten von Hubert Burda ließen sie sich also weiterhin "schleichend enteignen".
Die PCWelt stellt ganz richtig fest: "Leistungsschutzrecht tritt heute in Kraft". Betont wird die fehlende Klarheit des Gesetzeswortlauts. Nicht nur Betreiber von News-Aggregatoren seien betroffen, sondern auch Blogger und alle, die Links auf Facebook und Twitter teilen würden.
"Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten...?" So beschreibt Stefan Niggemeier in seinem Blog das Vorgehen der Verlage, Google zunächst weiterhin zu erlauben, kostenlos Snippets anzuzeigen. Wie Niggemeier berichtet, sehe der Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, Dietmar Wolff, darin eine Win-Win-Situation: "Google habe weiterhin die Inhalte, und die Verlage den Traffic."
Die Tagesschau kommt zu dem Ergebnis: "Alles bleibt beim Alten". Fast alle Verlage hätten Google News die Erlaubnis gegeben, kurze Anrisstexte zu den verlinkten Artikeln anzuzeigen. "Damit hat sich vorerst also gar nichts geändert, außer, dass bürokratischer Aufwand entsteht - und zwar auch für die Verlage und Blogger, die gar keine Probleme mit Google News hatten." Während die Regierung das Gesetz als "wichtige und richtige Regelung" betrachte, würde es nach Ansicht der Opposition vor allem "massiven Schaden anrichten".
Für die taz handelt es sich bei dem Leistungsschutzrecht um "Das Pfui-bäh-Gesetz". Unter dieser Überschrift werden zahlreiche Widersprüche dargestellt und Kritikpunkte angebracht. So seien es die Verlage selbst gewesen, die jahrelang Nutzer an kostenlosen Journalismus gewöhnt hätten.
Bei t3n wird erklärt, "Was sich ab heute für die Internetsuche und das Monitoring ändert". Unter anderem ergebe sich ein ganz praktisches Problem: Da ab jetzt nicht mehr alle Verlage bei Google News gelistet seien, würde eine Überprüfung der Reichweite eines Themas nun deutlich erschwert. Die Auswirkungen könnten sich erst in den kommenden Monaten zeigen, befürchtet man.
"Willkommen in der Sackgasse" ist Till Kreutzers Kommentar zum In-Kraft-Treten auf Zeit Online. In einem umfangreichen FAQ beantwortet er verschiedene Fragen, z.B. "Was bedeutet das für Journalisten?" oder "Wie können Vermeidungsstrategien aussehen?". Sein Fazit: Es liege eine Lose-Lose-Situation vor.
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