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Rainer Kuhlen: "Anreize statt Leistungsschutzrecht"
Die Konsultation der Europäischen Kommission "zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der 'Panorama-Ausnahme'" geht am kommenden Mittwoch zu Ende. Damit bleibt noch genügend Zeit, die Fragen der EU zu beantworten. Mit Prof. Dr. Rainer Kuhlen hat sich nun ein weiterer Experte ausdrücklich gegen den Vorschlag der Kommission gewandt, ein europaweites Leistungsschutzrecht für alle Verleger einführen zu wollen.
Kuhlen verweist auf das "Desaster" des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das – allen voran Günther Oettinger – jedoch offensichtlich keine Warnung zu sein scheint. Möge Verlage auch in Zukunft wichtige Akteure sein, sei allerdings "eine jede Erweiterung der Urheber- und Schutzrechte und die damit verbundene Einschränkung der freien Nutzungsmöglichkeiten publizierter Werke der falsche Weg."
Es ist deutlich erkennbar, dass die durch ein Leistungsschutzrecht entstehenden Nachteile für die Öffentlichkeit und in längerer Sicht für die Verlage selber weitaus größer sind als die vermeintlichen kurzfristigen Vorteile für die Verlage (wenn solche überhaupt zu erzielen sind – das deutsche Leistungsschutzrecht lässt daran zweifeln).
Oft verdiene die Leistung der Verlage gar keinen Schutz:
Das bloße Publizieren und öffentliche Zugänglichmachung von Werken, welche kreative Urheber schon oft im Verlagsformat bereitgestellt haben und die von anderen Personen/Gutachtern für gut befunden worden sind, ist über das hinaus, was das Urheberrecht jetzt schon schützt, keine neue schützenswerte Leistung.
Stattdessen solle die Politik Anreize für innovative Dienstleistungen schaffen, damit informationelle Mehrwertprodukte entstünden. Diese seien dann auch schutzwürdig.
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