Verwandte Beiträge
- Rat winkt Urheberrechtsreform durch – Die Würfel sind gefallen
- Justizministerium präsentiert ersten Entwurf für neues Presseleistungsschutzrecht
- Wie Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie die Let's Play- und Walkthrough-Kultur bedroht
- European Copyright Roundtable für einheitliche Richtlinienumsetzung
- Schicksalstag: EU-Parlament stimmt Urheberrechtsreform ohne Änderung zu
- CDU hält an Richtlinie fest und reagiert auf Protest mit Nebelkerze
- Ministerrat hat Kompromiss zur Urheberrechtsreform zugestimmt
Evaluation nur eine Farce
Vor über drei Jahren hat sich die aktuelle Bundesregierung in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu evaluieren. Vergangenen Oktober kam durch eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ans Licht, dass der Evaluierungsprozess endlich eingeleitet wurde. Mit einer weiteren Kleinen Anfrage hat man sich nun nach dem aktuellen Stand erkundet – und wird beim Lesen der Antwort nur enttäuscht.
Zwar wird mitgeteilt, dass das Referat III B 3 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Evaluierung durchführt, allerdings könne man nicht sagen, welche Mitarbeiter genau daran arbeiten würden. Termine mit Externen hätten noch nicht stattgefunden. Stattdessen würde man die „reichhaltige in- und ausländische Literatur“ sichten, um zu untersuchen, „welche rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers berührt, und welche praktischen Erfahrungen bislang vorliegen.“
Die Suche nach praktischen Erfahrungen dürfte eigentlich schnell abgeschlossen sein, weil es schlicht keine gibt. Das Leistungsschutzrecht ist handwerklich schlecht gemacht und wird die verfolgten Ziele nie erreichen können. Praktisch die gesamte deutsche Rechtswissenschaft hat sich bereits während des Gesetzgebungsverfahrens dagegen ausgesprochen und alle damals getroffenen Vorhersagen haben sich längst bewahrheitet.
Was die nächsten Schritte sein werden und wann man die Evaluierung abgeschlossen haben will, weiß man offensichtlich noch nicht:
Über die weitere Durchführung, den Abschluss und den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Evaluierung hat die Bundesregierung noch nicht entschieden.
Die Bundesregierung zieht den Evaluierungsprozess künstlich in die Länge, indem sie weiterhin behauptet, jemand sei tatsächlich damit beschäftigt. Das ist doch mehr als zweifelhaft. Viel überzeugender ist da die Annahme von MdB Tabea Rößner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), die Bundesregierung verweigere die Evaluation.
Anstatt in Deutschland für klare Verhältnisse zu sorgen, will man offensichtlich weiterhin stillschweigend die Entwicklungen auf europäischer Ebene abwarten. Dort erfährt Günther Oettingers Erbe, der Vorschlag eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage, allerdings inzwischen mächtig Gegenwind. Es sieht ganz so aus, als würde erst das Aus des Einen zum Ende es Anderen führen.
Deshalb können wir nur an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, sich an ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament zu wenden und sie aufzufordern, ein solches Leistungsschutzrecht unbedingt zu verhindern. Zur Vereinfachung hat OpenMedia dafür ein simples Tool bereitgestellt, mit dem das in wenigen Sekunden möglich ist.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.