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Und sie evaluiert doch!
Aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung, genauer das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger inzwischen evaluiert.
Darauf hatten sich die Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag Ende 2013 geeinigt. Bis das Ergebnis feststeht, wird es aber voraussichtlich noch einige Zeit dauern, denn:
Wann das Ergebnis der Evaluierung vorgelegt werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
Irgendwie drängt sich hier der Verdacht auf, dass man weiterhin die Geschehnisse in der EU abwartet, speziell wie Günther Oettingers Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht im Europäischen Parlament letztlich abschneiden wird. Anders als viele Medien behaupteten, macht sich die Bundesregierung allerdings (noch) nicht für den aktuell diskutierten Entwurf stark. In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es lediglich:
Die Bundesregierung hält es für richtig, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren. Sie prüft in diesem Zusammenhang derzeit die Regelungsvorschläge der Kommission.
Das ist insofern seltsam, als Günther Oettinger vergangene Woche bei einem Treffen mit mehreren deutschen Journalisten sagte:
Ich habe die Unterstützung wichtiger Regierungen. Unter anderem Ihrer, meiner.
Erfreulich ist zumindest, dass der Bundesregierung unter anderem unsere Broschüre "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger – Hintergründe und wesentliche Fragen" vorliegt und dass man im Übrigen "Kenntnis von der rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Literatur zum Thema Leistungsschutzrecht" nimmt. Wir hoffen sehr, dass sie auch Beachtung findet.
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