Am 11. November 2010 - 16:20 Uhr von Till Kreutzer
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Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher. „In anderen Ländern gibt es vergleichbare Rechte der Verleger längst” (Hegemann). „Ausländische Rechte tendieren zum Leistungsschutz für Verlage” (Schweizer). Vor allem in Großbritannien wird bereits seit 1956 das so genannte Publisher's Right gewährt. Nach dessen Vorbild führten auch viele andere Länder ein Verlegerrecht ein.
Ein Leistungsschutzrecht, wie es von den deutschen Presseverlagen gefordert wird, gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Es wäre ein internationales Novum, das in dieser Form weder im internationalen noch im europäischen Urheberrecht existiert. Weiter