BJV-Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Verleger: Bringt es mehr Schaden als Nutzen? Am 28. Januar 2011 - 15:21 Uhr von Redaktion
- Robert Schweizer
- Rainer Reichert
- Maria Goblirsch
- Karl-Nikolaus Peifer
- Jutta Müller
- Georg Nolte
- DJV
- Dieter Frey
- BJV
- Angelika Niebler
Auf seiner Website gibt der Bayerische Journalistenverband (BJV) eine Zusammenfassung der Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR), die der BJV am 24. Januar in München veranstaltet hat. Dort diskutierten Angelika Niebler (MdEP, CSU), Burda-Justiziar Robert Schweizer, die Medien- und Urheberrechtsexperten Karl-Nikolaus Peifer, Dieter Frey und Georg Nolte sowie Jutta Müller (BJV-Geschäftsführerin) und Rainer Reichert (DJV-Rechtsexperte). Weiter
Zur Forderung der Presseverleger nach Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechts - Eine kritische Auseinandersetzung Am 11. November 2010 - 10:08 Uhr von Redaktion
Rechtsanwalt Georg Nolte sieht in seinem Beitrag zwar Argumente für ein begrenztes und wettbewerbsrechtlich ausgerichtetes „allgemeines Schutzrecht für verlegerische Leistungen”, hält dessen Einführung aber für eine gesetzgeberische Herkulesaufgabe. Zu rechtfertigen sei eine Einführung nur als Teil einer völligen Neuordnung, nicht jedoch zusätzlich zum bereits bestehenden Urheberrechtsschutz. Einem speziellen „Verlegerschutzrecht” im derzeitigen System erteilt er dagegen eine Absage. Weiter
Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher. „In anderen Ländern gibt es vergleichbare Rechte der Verleger längst” (Hegemann). „Ausländische Rechte tendieren zum Leistungsschutz für Verlage” (Schweizer). Vor allem in Großbritannien wird bereits seit 1956 das so genannte Publisher's Right gewährt. Nach dessen Vorbild führten auch viele andere Länder ein Verlegerrecht ein.
Ein Leistungsschutzrecht, wie es von den deutschen Presseverlagen gefordert wird, gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Es wäre ein internationales Novum, das in dieser Form weder im internationalen noch im europäischen Urheberrecht existiert. Weiter