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„Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt” - Zwölf-Punkte-Papier von Staatsminister Bernd Neumann zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
Kulturstaatsminister Bernd Neumann betont in diesem 12-Punkte-Papier unter Punkt 9 einmal mehr die Bedeutung der Presse für die Demokratie und konstatiert, dass die Leistungen von Presseverlegern „wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen" seien. Dem Tenor des Papiers nach steht dabei nicht das „Ob”, sondern nur das „Wie” zur Diskussion.
Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts würden die Rahmenbedingungen für Presseverleger verbessert und ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet geboten. Eine gesetzliche Lösung müsse dabei insgesamt angemessen und ausgewogen sein. Das Leistungsschutzrecht solle deshalb nur die gewerbliche Nutzung betreffen. Auch den Journalisten als den Urhebern müsse die Stärkung der Rechtsposition der Verleger zugutekommen, so Neumann weiter.
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