Am 8. Dezember 2010 - 16:58 Uhr von Redaktion

Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

In ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht geht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auch auf die Forderungen ein, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zu schaffen. Sie macht darin deutlich, dass es ihr nur um das Wie eines solchen Schutzes gehe, nicht um das Ob.

Es bestehe eine Schutzlücke, die geschlossen werden müsse, da sich Verleger zunehmend mit einer gewerblichen Nutzung ihrer Presseerzeugnisse konfrontiert sehen würden, die über reine Verlinkung weit hinausgehe. Die Rahmenbedingungen für Verleger beträfen jedoch zugleich das gesamte Internet. Es könne daher nicht darum gehen, den Informationsfluss einzudämmen. Ein Linkverbot werde es nicht geben.

Auch eine Einschränkung der Zitierfreiheit komme nicht in Frage. Daher werde das Bundesjustizministerium mit allen Betroffenen sprechen und eine Lösung erarbeiten, unter der weder die Verleger noch Journalisten oder Netzcommunity zu leiden hätten. Doch solle niemand finanzielle Wunder erwarten. Auf die veränderte Nachfrage junger Menschen sollten die Verleger vielmehr mit neuen Angeboten reagieren, so Leutheusser-Schnarrenberger.

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