Am 6. Juli 2011 - 10:01 Uhr von Redaktion

Anmerkung zum Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 26.06.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In einem Blogbeitrag beschäftigt sich Michael Budde – besser bekannt als @haekelschwein – mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Während die Medienunternehmen sonst den freien Markt priesen, forderten sie hier für sich selbst ein gesetzliches Alimentierungssystem.

Statt in einen Wettbewerb um Qualität einzutreten, suchten die Verleger ihr Heil in Abmahnungen und Verwertungsgesellschaften. Das erinnere an die Situation bei Kartendiensten und Routenplanern, bei denen deutsche Kartenverlage Abmahnungen an Kleinunternehmer und Vereine geschickt hätten, die ihre Karteninhalte verwendet hatten: „Niemand hat die deutschen Anbieter daran gehindert, selbst einen frei einzubindenden Kartendienst auf die Beine zu stellen, der zum deutschen Marktführer geworden wäre und innerhalb dessen sie Karteneinträge für Restaurants und Läden, ähnlich wie in den Gelben Seiten, verkauft hätten.”

Mit einem Leistungsschutzrecht sei Ähnliches zu befürchten. Bei einer heiklen und komplizierten Rechtslage würden deutsche Blogautoren vermutlich ohnehin auf andere Quellen verweisen. 

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