Verwandte Beiträge
- Leistungsschutzrecht: Publizistische Vielfaltsförderung geht anders
- Bundestagsrede Tabea Rößner zum Haushalt (Pressevielfalt/Leistungsschutzrecht)
- Vizekanzler Philipp Rösler: „Anreize für kreative Geschäftsmodelle”
- Interview mit Björn Böhning: „Das Internet ist basisdemokratisch”
- Urheberrecht im Internet: Mut gehört zum Geschäft
- Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Zeitungskongresses des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V.
- Stellungnahme der BRAK zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse
Leistungsschutzrecht im Internet: Selbst ist der Schreiber
In einem Beitrag bei The European beschäftigt sich Grünen-Medienpolitikerin Tabea Rößner mit Finanzierungsmöglichkeiten für journalistische Angebote. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger lehnt sie ab, da es an Akzeptanz mangele und Monopolbildung befördere.
Die Verlage, schreibt Rößner, seien zunächst nicht schlecht beraten gewesen, ihre Angebote zur Markenbildung kostenfrei ins Netz zu stellen. Angesichts wegbrechender Querfinanzierung durch Print ergebe sich jedoch ein Finanzierungsproblem.
Auch wenn Bezahlmodelle in manchen Bereichen erfolgreich sein könnten, fehle es insgesamt an Nutzerakzeptanz. Das sei auch bei kostenpflichtigen Inhalten „aufgrund von bestimmten Rechten” der Fall. „Ich glaube kaum, dass Nutzerinnen und Nutzer – und seien es nur die gewerblichen – dies ohne Weiteres annehmen”, schreibt Rößner.
Außerdem sorge ein Presse-LSR nicht für mehr Vielfalt, sondern fördere Monopole. Empfehlenswerter seien flexible Lizenzmodelle wie Creative Commons. In Sachen Finanzierung brauche es eine offene Diskussion darüber, ob pauschale Modelle, finanzielle Unterstützung oder reine Marktmodelle am besten seien.
Links
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.