Am 27. Juni 2014 - 13:47 Uhr von Tom Hirche

Weiteres aus dem Koalitionsvertrag

Publikationsdatum 03.12.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Vielerorts ist man sich einig: Sieht sich Google ersten Geldforderungen von Verlagen ausgesetzt, weil bei Google News kurze Anrisstexte (Snippets) zu den verlinkten Texten angezeigt werden, wird Google diese Verlage einfach aus seinem Angebot schmeißen. Und selbst wenn sie weiterhin gelistet werden sollten, wird auf jeden Fall von den Konten des US-amerikanischen Unternehmens kein Geld an Leistungsschutzberechtigte Presseverlage fließen.

Manche Verleger argumentieren, dass Google damit seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, das Auslisten von Verlagsseiten also wettbewerbswidrig und damit verboten sei. Diese Ansicht scheint die Rückendeckung der Großen Koalition zu genießen. Wie Marcel Weiß auf neunetz.de berichtet, heißt es auf Seite 134/135 des Koalitionsvertrags:

Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informationsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen. Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.

Bei Google News dürfte es sich wohl um eine marktbeherrschende Distributionsplattform für Telemedien handeln; schließlich ist das Unternehmen in Deutschland DER Aggregator für Nachrichten. Folglich müsste man allen Medienangeboten, also z.B. Artikeln auf Verlagsseiten, diskriminierungsfreien Zugang gewähren. Zusätzlich dürften diese Inhalte nicht auf irgendwelchen Unterseiten versteckt werden, sondern müssten von einer herausgehobenen Auffindbarkeit profitieren.

Weiterhin findet sich auf Seite 49 des Koalitionsvertrags der Satz:

Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.

Es scheint also verschiedene Ansatzpunkte - Kartellrecht und Netzneutralität - zu geben, Google zur Not per Gesetz zur Zahlung zu zwingen. Natürlich ist hier noch nichts konkret. Es wird sich zeigen müssen, wie sich die Situation entwickelt. So könnte Google News sich aus Deutschland zurückziehen oder seine Seiten ins Ausland verlegen, was den Zugriff durch deutsche Behörden nahezu unmöglich machen würde.

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