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Schaufenster ins Leistungsschutzrecht
Bei Telepolis resümiert Peter Mühlbauer den wieder aufgeflammten Streit zwischen Zeitungsverlegern und Google in Belgien und sieht darin einen Vorgeschmack auf die Folgen eines Presse-Leistungsschutzrechts in Deutschland.
Hintergrund: Im Mai bestätigte ein Gericht, dass Google Verlinkungen auf Inhalte der in der belgischen Verwertungsgesellschaft Copiepresse zusammengeschlossenen Verlage unterlassen muss. Google erklärte, dass Verbot umfasse auch die Websuche, die Verlage sprechen von einem Boykott. Auch für Deutschland sei absehbar, dass Google sich kaum auf Zahlungen einlassen werde und stattdessen die betroffenen Inhalte aus dem Index nehmen werde. Darum wiederum würden Zugriffe und Werbeeinnahmen der Verleger leiden, schreibt Mühlbauer.
Er verweist auf die bereits jetzt – auf urheberrechtlicher Grundlage – verschickten Rechnungen des Springer-Verlags an Webseiten-Betreiber. Da der Verlag wiederum selbst ungenehmigt Inhalte übernehme – im Fall des Lettre-Interviews mit Thilo Sarrazin bei Bild – müsse es eher darum gehen „kleinere Anbieter vor der Frechheit der großen zu schützen.” Allerdings seien auch diese bereits jetzt nicht wehrlos, wie der aktuelle Streit zwischen Christoph Keese und Mario Sixtus zeige.
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