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Bericht: Aggregatoren wieder im Gesetzesentwurf, Kabinettstermin offen (Update: BMJ dementiert)
Nach einem Bericht bei Meedia soll das Justizministerium an einem weiteren Entwurf zum Leistungsschutzrecht arbeiten, der nun ausdrücklich wieder Aggregatoren umfasst. Der letztbekannte zweite Entwurf hatte nur noch Suchmaschinen ins Visier genommen, auch wenn die genaue Abgrenzung zu Aggregatoren fraglich blieb.
Nun gibt es offenbar* einen dritten Anlauf aus dem Justizministerium:
Abgesehen haben es Verbände und die Politiker, die ein Leistungsschutzrecht befürworten, auf solche Anbieter, die mit dem systematischen Sammeln von Inhalten Geld verdienen, indem sie sich ihre Leistung – das Durchforsten des Webs nach Informationen – von Unternehmen bezahlen lassen. Und auch die Nutzung von Onlineartikeln in den Intranets der Unternehmen könnte künftig Gebühren kosten. In diesem Sinne soll der Entwurf dem Vernehmen nach zurzeit im BMJ erneut überarbeitet werden.
Ins Bundeskabinett hat es das Leistungsschutzrecht trotz verschiedener Ankündigungen bislang noch nicht geschafft, das Justizministerium sprach immer wieder von weiterem „Abstimmungsbedarf”. Mit dem zweiten Entwurf waren die Verlegerverbände unzufrieden, ihnen ging er nicht weit genug.
*Update: Das Justizministerium hat die Existenz eines dritten Entwurfs gegenüber Spiegel Online dementiert, man arbeite auch nicht daran. Laut Brigitte Zypries soll es am 29.08. im Kabinett verhandelt werden. In den letzten Monaten wurde die Beratung im Kabinett allerdings ein ums andere Mal verschoben.