Am 13. Juni 2012 - 17:29 Uhr von David Pachali

Fragestunde der 183. Sitzung des Deutschen Bundestages, Max Stadler/Brigitte Zypries

Publikationsdatum 13.06.2012 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In der Fragestunde des Bundestags bestätigt Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) noch einmal, dass das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht noch vor der Sommerpause vorlegen werde. Andere urheberrechtliche Neuregelungen sollen in einem weiteren Gesetz erst später folgen.

Auf zwei Fragen von Brigitte Zypries (SPD), wie durch ein Leistungsschutzrecht Snippets behandelt werden sollen, gibt Max Stadler keine klare Antwort. Über die Abgrenzung des Schutzgegenstands müsse man im Gesetzgebungsverfahren reden, das Zitatrecht werde nicht eingeschränkt. Stadler:

Das Problem [der Snippets] wird in der Weise gelöst, dass eine bloße Verlinkung selbstverständlich nicht das Leistungsschutzrecht tangiert. Dagegen, wenn ein Newsaggregator auch nur Teile eines Presseerzeugnisses, auch kleine Teile, ins Netz stellt, dann wäre das etwas, was von dem neuen Leistungsschutzrecht erfasst wird, mit der gerade schon genannten Folge, dass entweder das Unterlassen begehrt werden kann oder aber, was wir als wahrscheinlicher ansehen, dass die Beteiligten sich dann über eine finanzielle Vergütung einigen.

Auf die zweimalige Frage, wie private und gewerbliche Nutzung unterschieden und kontrolliert werden sollen, antwortet Stadler:

Ob jemand privat nutzt oder gewerblich, hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalles ab, aber die grundsätzliche Trennlinie ist in dem Gesetz klar. Sicherlich wird es dann in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies auch streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist.

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