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Eine Farce nähert sich ihrem Höhepunkt
In seinem Artikel für die ZEIT Online schätzt Till Kreutzer die Erfolgsaussichten der von verschiedenen Verlagen beim Bundeskartellamt eingelegten Beschwerde ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sie sowohl rechtlich als auch politisch unhaltbar sei.
Kreutzer versucht das aktuelle Vorgehen der Verlage an einem fiktiven, gleichlaufenden Beispiel zu verdeutlichen. Bei ihm ist es allerdings ein Anbieter von Browser-Games, der ein "Leistungsschutzrecht" erhält und von der Telekom Geld verlangt, weil sie durch sein Geschäftsmodell profitiere. Genau so absurd, wie dieses Beispiel klingt, sei auch der Versuch der deutschen Presseverlage, ihr Leistungsschutzrecht (LSR) durchzusetzen.
Google möchte für das LSR nicht zahlen und verzichtet deshalb lieber ganz darauf, auf bestimmte Presseartikel mif Hilfe kurzer Anrisstexte (Snippets) zu verlinken. Mit ihrer Beschwerde beim Bundeskartellamt soll Google nun jedoch gezwungen werden, genau dies zu tun. Die Folge wäre aber, dass er Google zu einer Leistung gezwungen wird, für die der Konzern dann auch noch Geld zahlen müsste. Für die Verlage eine klassische Win-Win-Situation.
Rechtlich betrachtet hält Kreutzer die Beschwerde für unhaltbar und verweist dazu auf ein Gutachten von Prof. Christian Kersting. Das Kartellrecht könne höchstens einen Anbieter zwingen, eine Leistung anzubieten und dafür ein Entgelt zu verlangen (sog. Zwangslizenz). Google könnte also höchstens gezwungen werden, die Verlage wieder in die Linkliste von Google News aufzunehmen, hätte im Gegenzug aber einen Anspruch auf eine angemessene Lizenzgebühr. Was die Verlage jedoch vorhaben, sei nicht möglich:
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