Am 22. Juli 2014 - 8:39 Uhr von Tom Hirche

Kleine Anfrage - unklare Antworten

Publikationsdatum 22.07.2014 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Noch vor wenigen Wochen stellte sich Bundesjustizminister Heiko Maas auf die Seite der Verlage. Sein Ministerium werde prüfen, ob das Leistungsschutzrecht zu deren Gunsten weiterentwickelt werden müsse. Kurz darauf stellten Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie fragten u.a., wann dies denn der Fall wäre? Nun liegen die Antworten vor.

Bei der Beantwortung der Fragen bleibt die Bundesregierung jedoch schwammig. Man werde das Leistungsschutzrecht "ergebnisoffen evaluieren". Dazu müssten erst einmal "hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechts vorliegen". Man beobachte deshalb vor allem die gerade anhängigen Verfahren, die die VG Media - u.a. gegen Google - führe. Das klingt schon etwas anders, als die den Verlagen zugesicherte Unterstützung durch Minister Heiko Maas.

Die Bundesregierung nahm auch zur Länge der noch erlaubten Textausschnitte unter Links Stellung. Sie wurde gefragt, ob denn kurze Anrisstexte mit bis zu 250 Zeichen noch ein "kleinster Textausschnitt" seien. Allerdings verweigerte man sich auf Seiten der Regierung einer klaren Antwort. Stattdessen sei es Aufgabe der Gerichte zu überprüfen, wann das Leistungsschutzrecht greife.

Die unklare Gesetzeslage sowie eine jahrelange Klärung durch die Gerichte werden damit durch die Bundesregierung akzeptiert. Ein Handlungsbedarf wird nicht gesehen.

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