Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Am 9. Juli 2014 - 19:13 Uhr von Tom Hirche
Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info.
Der Schutz des Presseverlegers gemäß § 87f bis § 87h UrhG Am 1. Oktober 2013 - 16:18 Uhr von Tom Hirche
Prof. Dr. Christian Alexander untersucht in seinem Beitrag für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) die gesetzlichen Grundlagen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger und stellt dar, welche Konsequenzen sich ergeben. So viel sei vorweggenommen: Auch er sieht reichlich Klärungsbedarf. Weiter
Das Leistungsschutzrecht im Wortlaut Am 8. April 2013 - 9:46 Uhr von Redaktion
Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Am 9. Juli 2014 - 19:12 Uhr von Tom Hirche
Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info. Weiter