Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Am 9. Juli 2014 - 19:13 Uhr von Tom Hirche
Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info.
Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Am 9. Juli 2014 - 19:12 Uhr von Tom Hirche
Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info. Weiter