Kategorie Urhebergesetz

Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger?  Am 9. Juli 2014 - 19:13 Uhr von Tom Hirche

Publikationsdatum 09.07.2014 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info.

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Wen trifft das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger?   Am 9. Juli 2014 - 19:12 Uhr von Tom Hirche

Dem Wortlaut des Gesetzes - konkret Paragraf 87g Absatz 4 Urheberrechtsgesetz - ist lediglich zu entnehmen, dass "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten" erfasst sein sollen. Welche "Dienste" nun aber konkret betroffen sind, analysiert Dr. Till Kreutzer in seinem Beitrag für iRights.info. Weiter

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