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Die Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht und was daraus folgt
Timo Ehmann berichtet von einer Anhörung im Bundesjustizministerium zur geplanten 3. Reformstufe des Urheberrechts und dem überraschenden Auftauchen der Forderung auch nach einem "Leistungsschutzrecht für Schulbuchverleger" auf der Agenda dieser Anhörung. Das zugunsten eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) vorgebrachte Argument, es bestehe insoweit eine Schutzlücke, werde mit jedem neuen Schutzrecht schwerer und wecke die Begehrlichkeiten immer neuer Lobbys.
Die Presseverleger hätten ansonsten vor allem mit neuen Begrifflichkeiten, sonst aber wenig Klärendes vorgebracht außer der Ankündigung, es gehe um mehr als nur Snippets und auch nicht nur um digitale, sondern auch analoge Presse-Inhalte. Google habe bei der Anhörung ironisch ein eigenes Leistungsschutzrecht ins Gespräch gebracht und auch die übrigen Beteiligten hätten der Forderung nach einem Presse-LSR verständnislos bis ablehnend gegenüber gestanden.
Ehmann sieht eine Anfälligkeit für Lobbyeinfluss vor allem bei der FDP, die trotz der überwiegenden Ablehnung eines Presse-LSR quer durch alle Lager außer dem der Verleger an den Plänen festhalte. Das Urheberrecht solle aber verschiedene Interessen zum Ausgleich bringen. Daher sei ein Eingreifen der Politik erst gerechtfertigt, wenn "die Investitionen ersparende Anlehnung an fremde Leistungen zu einem sich selbst zerstörenden Markt führt". Würden Wettbewerbsverzerrungen im Internet zum Erliegen politischer oder gesellschaftlicher Diskussionen führen, so wäre tatsächlich über ein Presse-LSR nachzudenken. Das Gegenteil sei aber derzeit der Fall.
Auch machten Unternehmen wie Axel Springer mitunter Rekordgewinne, daher bedürfe es weder für private Fernsehsender, Schulbuch- oder Presseverlage einer auf Subventionen beruhenden Bestandsgarantie. Einmal geschaffene neue Schutzrechte, zitiert Ehmann den Juristen Till Kreutzer, seien bisher noch niemals wieder abgeschafft worden. Die Politik solle deshalb sehr gut überlegen, ob sie den freien Wettbewerb auf dem Informationsmarkt und damit zugleich die Innovationskraft einschränke, nur um des Investitionsschutzes willen. Im Gegenteil sei eine sogfältige Liberalisierung und Flexibilisierung des Urheberrechts angezeigt statt einer "Rolle rückwärts".