Am 26. Oktober 2012 - 10:52 Uhr von David Pachali

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Eine kritische Betrachtung aus rechtlicher Sicht

Nico Arfmann schreibt bei anwalt.de über die urheberrechtlichen und rechtspolitischen Probleme eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Er sieht im wesentlichen folgende Kritikpunkte:

  • Es sei völlig unklar, was genau in welchem Umfang durch das neue Recht geschützt werden soll
  • Ein Leistungsschutzrecht würde zu mehreren Inhabern eines ausschließlichen Nutzungsrechts führen, etwa wenn mehrere Verlage Texte von Nachrichtenagenturen übernehmen, weil das geschützte Verlagsprodukt sich nicht vom eigentlichen Text abgrenzen lässt
  • Durch den Verzicht auf eine Verwertungsgesellschaft würden wenige Großverlage privilegiert, bei Einzelverhandlungen mit Content-Anbietern drohten dann Wettbewerbsverzerrungen
  • Das Leistungsschutzrecht bedeute eine willkürliche Privilegierung von Presseverlegern als einer Gruppe von Content-Anbietern unter anderen.

Der Gesetzgeber sollte auf das Leistungsschutzrecht entweder verzichten oder es zumindest überarbeiten, schreibt Arfmann:

Es ist dringend dazu zu raten, den Gesetzesentwurf entweder von Grund auf zu überarbeiten oder aber von dem Vorhaben zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger vollständig Abstand zu nehmen, sofern man die nachfolgend aufgezeigten juristischen Probleme des Gesetzesentwurfs nicht beseitigen kann. 

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