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Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Überlegungen zur Struktur und zu den Auswirkungen auf die Kommunikation im Internet
Dieter Frey, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertritt in seiner Stellungnahme die Meinung, ein Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) einzuführen, sei nur durch weitreichende Gesetzesänderungen realisierbar. Möglicherweise müsse dafür auch das gesamte Urheberrecht neu ausgerichtet werden. Er hält dies angesichts funktionierender Ansätze für Paid-Content-Angebote nicht für erforderlich.
Der Gesetzgeber müsse zudem bei der Einführung eines Presse-LSR schwierige Abwägungen zwischen nationalem und Europarecht, zwischen den Partikularinteressen der Verleger und denen der Allgemeinheit vornehmen. Die Pläne für ein Presse-LSR berührten zudem grundsätzliche Fragen wie etwa Netzsperren, Modelle einer Kultur-Flatrate und staatliche Intervention im Internet im Allgemeinen.
(Der Beitrag erschien in der Zeitschrift MMR – Multimedia und Recht–, Heft 05/2010, S. 291 sowie im Beck-Blog. Er beruht auf einem Vortrag beim eco-MMR-Kongress „Das Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?” im Bundesjustizministerium am 24.03.2010)
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