Am 28. Juli 2011 - 13:35 Uhr von Redaktion

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine ordnungspolitische Analyse

Publikationsdatum 26.07.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Der Wirtschaftswissenschaftler Torben Stühmeier (Universität Düsseldorf) untersucht in einem Aufsatz ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger unter ordnungspolitischen und ökonomischen Vorzeichen. Sein Fazit: Ein Presse-LSR wäre nicht zu rechtfertigen und würde zu Effizienzverlusten führen.

Ausgangspunkt des Aufsatzes ist die Frage, welche Gründe aus ökonomischer Sicht dafür sprechen könnten, Online-Angebote seitens des Staates institutionell zu schützen. Im einzelnen geht Stühmeier zunächst einführend auf das Urheberrecht und die Theorie des geistigen Eigentums ein, fragt nach Schutzgründen für die Einführung eines Presse-LSR und untersucht dessen mögliche Anreizwirkungen im Hinblick auf Vielfalt und Qualität der Angebote. Schließlich stellt er einen alternativen Lösungsweg vor, wie das bestehende Urheberrecht besser durchgesetzt werden könnte.

In Hinblick auf die Vielfalt und Qualität der Angebote argumentiert Stühmeier, dass per Reichweite aufgeschlüsselte Einnahmen der Verleger aus einem Presse-LSR zu einer Gleichförmigkeit der Angebote „in der Mitte” führen würden – im Gegensatz zu Bezahlinhalten, die zu einer stärkeren Differenzierung der Angebote führten.

Bei den Auswirkungen eines Presse-LSR auf das bereits bestehende Urheberrecht geht Stühmeier von zwei Optionen aus: (1) Ein doppeltes Schutzrecht mit doppelten Lizenzzahlungen entsteht oder (2) das Urheberrecht wird geschwächt und Lizenzzahlungen für Urheber verringert. Im ersten Fall sieht er die schnelle Verbreitung von Informationen und Wissen erschwert, im zweiten Fall würden die Schaffensanreize für Urheber sinken.

Stühmeiers Resümee: „Somit ist es aus einer ordnungspolitischen Sichtweise nicht angebracht ein weiteres Schutzrecht für ein und denselben Schutzgegenstand einzuführen.” Als alternativen Lösungsansatz schlägt er vor, Presseverlegern eine Klagebefugnis gegenüber Urheberrechtsverletzungen zuzusprechen.

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