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Grüne und Linke legen Entwurf zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts vor
Die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgearbeitet. Dieser sieht vor, das Leistungsschutzrecht vollständig zu streichen.
Das Gesetz schaffe eine immense Rechtsunsicherheit, die nur durch eine Aufhebung zu beseitigen sei, heißt es in der Begründung. Auf eine Evaluation müsse man nicht warten: "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war, ist und bleibt falsch." Tabea Rößner von den Grünen bezeichnet das Gesetz als sinnlos, da es seine erwünschte Wirkung nicht erreicht habe. Stattdessen habe es "kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen" und kleinen Verlagen geschadet.
Die Koalition will mit ihrer Evaluation zunächst die Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) abwarten. Diese entscheidet über eine Klage der Verwertungsgesellschaft Media gegen Google auf Zahlung der Lizenzgebühren wegen Verwertung des Leistungsschutzrechts. Eine Entscheidung wird für Mai/Juni 2015 erwartet.
In Kürze soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Update 5.12.2014: Am 4.12. wurde der Entwurf in den Bundestag eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen. Federführund ist der Ausschuss Recht und Verbraucherschutz. Grüne und Linke wollte eine Federführung durch den Ausschuss Digitale Agenda erreichen, die Regierungskoalition stimmte jedoch dagegen.
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