Am 9. März 2015 - 10:02 Uhr von Tom Hirche

"Es blickt zu sehr in die Vergangenheit"

Publikationsdatum 09.03.2015 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Vergangene Woche hat Tobias Schwarz für Netzpiloten.de ein Interview mit Christian Flisek (SPD) geführt. Flisek ist seit dieser Wahlperiode Abgeordneter im Deutschen Bundestag und dort unter anderem Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda sowie Recht und Verbraucherschutz.

Auf die Nachfrage, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgeschafft werden sollte, antwortete Christian Flisek mit einem Verweis auf den bestehenden Koalitionsvertrag, in dem eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen ist.

Das bedeutet, es soll ein strukturierter, ordentlicher Prozess in der Federführung des Bundesjustizministeriums sein.

Auch wenn er die Forderungen nach einem schnellen Abschaffen verstehe, so bat er um Verständnis dafür, dass man sich in einem politischen Prozess befinde, in dem die Koalitionstreue gelte.

Obwohl selber Jurist, gehe es ihm weniger um das "juristische Klein-Klein", wie etwa europarechtliche oder verfassungsrechtliche Probleme. Entscheidend sei für Flisek eine Frage: Ist das Leistungsschutzrecht nicht rückwärtsgewandt? Ein Leistungsschutzrecht schütze Investitionen, in diesem Fall die Bündelung verschiedener journalistischer Texte auf einer Online-Verlagsseite. Nach Netzverhalten der Nutzer zeige jedoch, dass diese ihre Inhalte viel eher entbündelt lesen würden; auf der einen Seite nur die Sportinformationen, auf einer anderen alles zur Politik, und auf der dritten die Wirtschaftsnews. Das Leistungsschutzrecht blicke somit eher in eine Zeit der gebündelten Printmedien zurück.

Mein Anspruch ist es, wenn wir Gesetze im deutschen Bundestag machen, dann sollen sie eigentlich pro-aktiv das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger vorwegnehmen und nicht sozusagen irgendein Verhalten, das sich eigentlich überholt hat, noch versuchen irgendwie zu retten und zu manifestieren [...]

Ob man mit diesem Leistungsschutzrecht den Journalisten tatsächlich hilft, bezweifelt Flisek. Stattdessen schlägt er vor, beim Urheberrecht der Kreativen selbst anzusetzen. Zum einen müsste ihre Verhandlungsposition mit Verlegern gestärkt, zum anderen die Rechtsdurchsetzung auf breiter Linie ermöglicht werden.

Besonders kritisch sieht Christian Flisek -  Beauftragter für Existenzgründungen in der SPD-Bundestagsfraktion - die innovationshemmende Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Dass das Gesetz mehr Schaden anrichte als es Nutzen stifte sei offensichtlich der Fall. Ein abschließendes Urteil will er sich trotzdem noch nicht bilden, sondern zunächst das Ergebnis der Evaluation abwarten.

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