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Leistungsschutzrecht: Nicht nur Google soll zahlen
Heise Online berichtet über eine Diskussion zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) auf dem Kölner Forum Medienrecht. Die Diskussion sei insofern konkreter geworden, als sich Details abzeichneten, wer nach den Vorstellungen der Presseverleger in Zukunft zahlen solle. Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” der Axel Springer AG, habe erläutert, dass nicht nur Google und andere Portale mit automatischer Auswertung fremder Inhalte betroffen wären, sondern jeder, der die frei verfügbaren Presseinhalte im Internet gewerblich nutze. Keese habe 20 Millionen gewerblich genutzte PCs in Deutschland genannt.
Um den Journalismus im Internet sei es nach Keese sehr schlecht bestellt, Springer verdiene mit anderen Dingen Geld im Internet und finanziere die journalistischen Angebote quer. Karl-Nikolaus Peifer, Medienrechtler an der Universität Köln, wird mit seiner Einschätzung zur juristische Eingrenzung des Schutzobjektes eines Presse-LSR referiert. Diese sei bisher nicht klar. Ein exklusives Recht an Nachrichteninhalten habe schon das deutsche Reichsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1928 nicht erkennen können.
Keese habe dann die Filterung der Informationsfülle als den Kern der Verlegerleistung benannt. Private Nutzung und Verlinkung solle zumindest im „Festnetz-Internet” auch in Zukunft kostenfrei bleiben. Anders als über ein Presse-LSR und eine Verwertungsgesellschaft seien gewerbliche Nutzungen nicht zu bewirtschaften; mit Google solle über Bezahloptionen, ähnlich den bei Google Books geplanten, verhandelt werden.
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