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Debatte ums Leistungsschutzrecht: Verlage bangen um „goldene Kuh”
Bei taz-Online schreibt Torsten Kleinz über den Stand der Debatte um ein Leistungsschutzrecht. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger habe die Erwartungen hier „kräftig zurückgeschraubt” – im Interview mit DRadio Wissen hatte sich Leutheusser-Schnarrenberger für eine „ganz begrenzte Schaffung von Rechten” ausgesprochen.
Eine Abgabe auf beruflich genutzte Computer sei damit unwahrscheinlicher geworden. Ohnehin sei diese kaum durchsetzbar, weil Presseunternehmen und andere Publizisten im Netz schwer zu unterscheiden seien und eine Anspruchsgrundlage fehle. Die Wirtschaftsverbände hätten sich daher mit ihrer ablehnenden Haltung „vorraussichtlich auch durchgesetzt”, schreibt Kleinz.
Google wiederum sei nicht aus dem Schneider. Auch wenn die Ministerin keine konkreten Umsetzungspläne geäußert habe, stimme sie im Grundsatz zu, die Verlage an dessen Online-Werbeeinnahmen zu beteiligen – gleichwohl es bei Google News gar keine Anzeigen gebe.
Auch hier gebe es allerdings Probleme wie etwa die BGH-Rechtsprechung, nach der Snippets (kurze Textauszüge) urheberrechtlich zulässig seien. Kleinz: „Das Zitieren an sich ist wesentliches Element der Meinungsfreiheit und kann deshalb nicht einfach eingeschränkt werden”. Ausgeschlossen sei dem Versprechen der Ministerin nach allerdings, dass Links kostenpflichtig würden, wie von einigen befürchtet.
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