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Koalitionsauschuss einigt sich auf Leistungsschutzrecht
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verständigt. Bislang liegt dazu nur das Papier „Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt - Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012” der Bundesregierung vor. Die angestrebte Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts bleibt damit weiter unklar, bis der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung vorliegt.
Im Papier heißt es:
2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.