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FDP: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz
Stephan Thomae, FDP-Bundestagsabgeordneter, spricht sich in einem Gastbeitrag bei Telemedicus für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Presseverlage seien im Internet zunehmend mit unvergüteter Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte konfrontiert. Ein Leistungsschutzrecht sei deshalb „zu erörtern”.
Aggregatoren im Internet gingen über reine Linksammlungen hinaus und würden auch Snippets aus den Presse-Inhalten der Verleger übernehmen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP strebe daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag ein Presse-LSR an. Die Devise „dein Inhalt – mein Geschäftsmodell” sei nicht akzeptabel. Es gehe dabei keineswegs um den Schutz unzeitgemäßer Geschäftsmodelle. Die neuen technischen Möglichkeiten dürften kein Freibrief für eine unlizenzierte Nutzung fremder Inhalte sein.
Wenn ein Presse-LSR eine Schutzlücke schließe, weil Snippets an sich nicht urheberrechtlich geschützt seien, so nütze das letztlich allen. Ohne Verlage und andere Werkvermittler würden wir in der Informationsflut ertrinken, so Thomae. Man werde über die genaue Ausgestaltung eines Presse-LSR mit Verlegern, Gewerkschaften und der Netzcommunity sprechen. Dabei werde man nicht über das Ziel hinausschießen, denn die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet beträfen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. So werde es kein Verbot von Verlinkungen geben. Auch die allgemeinen Schranken des Urheberrecht müssten auf ein Presse-LSR Anwendung finden, insbesondere die Zitierfreiheit. Auch sei ein Presse-LSR kein Allheilmittel für die Strukturprobleme der Presseverlage. Diese müssten vor allem mit neuen Angeboten auf die veränderte Nachfrage reagieren, so Thomae.
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