Elektrischer Reporter zum Leistungsschutzrecht Am 2. September 2012 - 20:24 Uhr von David Pachali
Der Elektrische Reporter zum Leistungsschutzrecht mit Stimmen von Christoph Keese (Axel Springer), Till Kreutzer (IGEL), Ralf Bremer (Google Deutschland) und Günter Krings (MdB CDU): Weiter
Das Leistungsschutzrecht hemmt Innovation. Es fördert sie nicht. Am 21. Juni 2012 - 11:01 Uhr von David Pachali
- Referentenentwurf
- Meinungsfreiheit
- Interessenausgleich
- Innovation
- Informationsfreiheit
- gewerbliche Nutzung
Die CDU-nahe Netzpolitik-Plattform CNetz zeigt sich nicht begeistert vom Entwurf zum Leistungsschutzrecht. So fordert der Verein eine innovationsfördernde Haltung des Gesetzgebers, sieht mit dem Referententwurf zum Presse-LSR aber vor allem wachsende Rechtsunsicherheit. Weiter
Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft Am 12. Juni 2012 - 10:44 Uhr von David Pachali
In einem Thesenpapier zum Urheberrecht bekräftigt die CDU/CSU-Fraktion ihre Unterstützung eines Presse-Leistungsschutzrechts. Sofern es auf gewerbliche Nutzung ziele und Blogger, kleine Vereine, Privatpersonen und Verlinkung nicht betreffe, sei es ein „eng beschränktes Leistungsschutzrecht”. Weiter
Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der CDU-Medianight 2012 Am 4. Juni 2012 - 9:09 Uhr von David Pachali
In ihrer Rede bei der CDU-Medianight bezeichnet Angela Merkel die Einführung eines Leistungsschutzrechts als „nicht ganz einfach”. Sie verweist darauf, dass nicht nur in der CDU ein Riss durch die Parteien gehe und eine „aufgeheizte Diskussion” stattfinde. Ankündigungen für konkrete Schritte, die über die bisher von der Koalition verbreiteten Absichtserklärungen hinausgehen würden, finden sich in der Rede nicht, stattdessen viele einschränkende Wendungen. Weiter
Günter Krings: Presseverlage bürgen für besondere Qualität Am 16. Januar 2012 - 10:16 Uhr von Philip Banse
Unionsfraktionsvize Günter Krings hält im IGEL-Interview ein Presse-Leistungsschutzrecht für notwendig und geht davon aus, dass es auch kommt. Es schütze die Vermittlertätigkeit der Verlage und stehe im Einklang mit der Rechtsprechung. Weiter
FDP: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz Am 12. November 2010 - 10:28 Uhr von Redaktion
Stephan Thomae, FDP-Bundestagsabgeordneter, spricht sich in einem Gastbeitrag bei Telemedicus für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Presseverlage seien im Internet zunehmend mit unvergüteter Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte konfrontiert. Ein Leistungsschutzrecht sei deshalb „zu erörtern”.
Aggregatoren im Internet gingen über reine Linksammlungen hinaus und würden auch Snippets aus den Presse-Inhalten der Verleger übernehmen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP strebe daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag ein Presse-LSR an. Die Devise „dein Inhalt – mein Geschäftsmodell” sei nicht akzeptabel. Es gehe dabei keineswegs um den Schutz unzeitgemäßer Geschäftsmodelle. Die neuen technischen Möglichkeiten dürften kein Freibrief für eine unlizenzierte Nutzung fremder Inhalte sein. Weiter
Freiheit und Verantwortung – Plädoyer für eine moderne Netzpolitik Am 6. Dezember 2010 - 11:04 Uhr von Redaktion
Der Deutschlandrat der Jungen Union behandelt in seinem „Plädoyer für eine moderne Netzpolitik” in den Zeilen 257 bis 286 auch die Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) und lehnt diese entschieden ab. Statt nach neuen Schutzrechten zu rufen, sollten sich die Verleger dem Wettbewerb im Internet stellen und ihre Vermarktungsmodelle weiterentwickeln. Weiter
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode Am 1. Oktober 2010 - 22:35 Uhr von Redaktion
Nach der Bundestagswahl 2009 ist die Schaffung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Ziel, das man „anstrebe”, in den Koalitionsvertrag der Parteien CDU/CSU und FDP aufgenommen worden. Gegner eines Presse-LSR sind durch diese Aufnahme zur systematischen Kritik angeregt worden, die Diskussion hat an Fahrt gewonnen. Weiter
Council lets copyright reform pass – The die is cast Am 16. April 2019 - 18:10 Uhr von Tom Hirche
The controversial EU directive on copyright reform has been adopted. On April 15, 2019, the majority of EU member states voted in favour of the directive. Germany additionally submitted a protocol declaration. Weiter
Rat winkt Urheberrechtsreform durch – Die Würfel sind gefallen Am 16. April 2019 - 11:22 Uhr von Tom Hirche
Die umstrittene EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts ist beschlossen worden. Am 15. April 2019 stimmten die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich dafür. Deutschland gab zusätzlich eine Protokollerklärung ab. Weiter
Neue Bundesregierung vermeidet klares Bekenntnis zu EU-Leistungsschutzrecht Am 8. Februar 2018 - 19:55 Uhr von Tom Hirche
Lange hat es gedauert, endlich gibt es einen Koalitionsvertrag. Von einem "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" wird darin allerdings nicht gesprochen. Stattdessen gibt es dazu nur vage Aussagen. Weiter
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Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Wortlaut Am 14. Juni 2012 - 10:17 Uhr von David Pachali
Seit heute ist auch der Gesetzesentwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht bekannt (via Kai Biermann). Analysen dazu folgen:
§ 87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Presseverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§ 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
Update: Bei iRights.info ist der Referentenentwurf mit Gesetzesbegründung durch das Justizministerium veröffentlicht. (PDF)
Koalitionsauschuss einigt sich auf Leistungsschutzrecht Am 5. März 2012 - 1:11 Uhr von David Pachali
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verständigt. Bislang liegt dazu nur das Papier „Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt - Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012” der Bundesregierung vor. Die angestrebte Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts bleibt damit weiter unklar, bis der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung vorliegt.
Im Papier heißt es:
2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.