NRW-FDP stimmt gegen Leistungsschutzrecht Am 7. Mai 2012 - 7:25 Uhr von David Pachali
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der FDP hat sich auf seinem Parteitag am Sonntag gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Im Antrag (PDF) dreier Kreisverbände und der Jungen Liberalen NRW hieß es:
[...] das geltende Urheberrecht [stellt] den normalen Nutzer vor teilweise schwere Situationen. Hunderttausende Abmahnungen aus Urheberrechtsgründen jährlich zeigen dies deutlich. Daher sind Änderungen auf Grundlage der derzeitigen Regelungen erforderlich. Um hierzu den nötigen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen, wurde auf Anweisung der liberalen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens richtigerweise gestoppt.
Die aktuellen Planungen der Bundesregierung ein sogenanntes "Leistungsschutzrecht“ für Verleger, welches für die Nutzung von automatisiert erstellten "Snippets“, also verlinkte Überschriften samt kurzem Textanriss, eine Zahlungsverpflichtung an eine Verwertungsgesellschaft einführen soll, sind bei diesem Prozess nicht hilfreich. Dieses Vorhaben lehnt die FDP-NRW vehement ab, da dieser nationale Alleingang Kernelemente des Internets einschränkt und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht. Vielmehr stellt dieser Vorstoß eine protektionistische Regelung für veraltete Geschäftsmodelle dar.
Für die Bundesebene ändert sich dadurch unmittelbar nichts, allerdings haben sich damit die Gegner des parteiintern umstrittenen Leistungsschutzrechts ein weiteres Mal durchgesetzt. Das könnte nun für mehr Gegenwind sorgen. Zuletzt hatte im März der Landesverband Bayern gegen die Pläne der Koalition gestimmt.
Update: Mittlerweile ist auch der Beschlusstext (PDF) online, ein weiterer, ähnlich lautender Antrag war auch vom Kreisverband Bochum eingebracht worden.
Urheberrecht im Internet: Mut gehört zum Geschäft Am 21. September 2011 - 10:12 Uhr von Redaktion
Christian Dürr, Vorsitzender der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, hält in einem Artikel beim European ein Leistungsschutzrecht im nationalen Alleingang für nicht sinnvoll. Die Verlage seien besser beraten, auf Bezahlinhalte zu setzen. Weiter
Jimmy Schulz: Ich widerspreche meiner Ministerin beim Leistungsschutzrecht Am 6. Juli 2011 - 10:33 Uhr von Philip Banse
Jimmy Schulz, FDP-Bundestagsabgeordneter und Internet-Enquete-Mitglied, wendet sich im IGEL-Interview gegen die Pläne der Koalition für ein Presse-Leistungsschutzrecht. Für ein Schutz von Snippets sieht er keinen Grund. Es sei nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, überholte Geschäftsmodelle zu subventionieren, die Nebenwirkungen eines Presse-Leistungsschutzrechts jedoch seien fatal. Weiter
FDP-Staatssekretär fordert von den Verlagen: „Vermitteln Sie Ihr Anliegen prägnanter!” Am 29. November 2010 - 12:43 Uhr von Redaktion
Horizont.net berichtet über eine Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), auf den VDZ-Zeitschriftentagen in Berlin. Darin hatte Otto grundsätzlich eine große Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Internet anerkannt. Zugleich wandte er sich aber auch gegen verbale Angriffe der Verleger auf eine ablehnende Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zu einem Presse-Leistungsschutzrecht. Den BDI für seine Haltung zu geißeln, sei „nicht zielführend”. Weiter
FDP: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz Am 12. November 2010 - 10:28 Uhr von Redaktion
Stephan Thomae, FDP-Bundestagsabgeordneter, spricht sich in einem Gastbeitrag bei Telemedicus für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Presseverlage seien im Internet zunehmend mit unvergüteter Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte konfrontiert. Ein Leistungsschutzrecht sei deshalb „zu erörtern”.
Aggregatoren im Internet gingen über reine Linksammlungen hinaus und würden auch Snippets aus den Presse-Inhalten der Verleger übernehmen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP strebe daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag ein Presse-LSR an. Die Devise „dein Inhalt – mein Geschäftsmodell” sei nicht akzeptabel. Es gehe dabei keineswegs um den Schutz unzeitgemäßer Geschäftsmodelle. Die neuen technischen Möglichkeiten dürften kein Freibrief für eine unlizenzierte Nutzung fremder Inhalte sein. Weiter
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode Am 1. Oktober 2010 - 22:35 Uhr von Redaktion
Nach der Bundestagswahl 2009 ist die Schaffung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Ziel, das man „anstrebe”, in den Koalitionsvertrag der Parteien CDU/CSU und FDP aufgenommen worden. Gegner eines Presse-LSR sind durch diese Aufnahme zur systematischen Kritik angeregt worden, die Diskussion hat an Fahrt gewonnen. Weiter
Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Wortlaut Am 14. Juni 2012 - 10:17 Uhr von David Pachali
Seit heute ist auch der Gesetzesentwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht bekannt (via Kai Biermann). Analysen dazu folgen:
§ 87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Presseverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§ 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
Update: Bei iRights.info ist der Referentenentwurf mit Gesetzesbegründung durch das Justizministerium veröffentlicht. (PDF)
Koalitionsauschuss einigt sich auf Leistungsschutzrecht Am 5. März 2012 - 1:11 Uhr von David Pachali
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verständigt. Bislang liegt dazu nur das Papier „Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt - Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012” der Bundesregierung vor. Die angestrebte Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts bleibt damit weiter unklar, bis der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung vorliegt.
Im Papier heißt es:
2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.