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Innen- und Rechtsausschuss in Schleswig-Holstein stimmt gegen Leistungsschutzrecht
Der Innen- und Rechtsausschuss im Landtag Schleswig-Holstein hat auf seiner heutigen Sitzung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgelehnt und empfiehlt dem Landtag, einen Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/382, PDF) gegen den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Beschluss fordert den Landtag auf, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, falls die Koalition das Gesetz verabschiedet. Er wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband angenommen. Eine endgültige Entscheidung ist für Ende Januar angesetzt, wie die Piratenfraktion in einer Erklärung mitteilt. Im Antrag heißt es:
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Die Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in den letzten Jahren in die politische Diskussion gekommen und nun auch Gegenstand eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs (BT-Drucksache 17/11470). Das darin vorgesehene Leistungsschutzrecht für Presseverlage dient der Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten nicht. Der von der Bundesregierung behauptete Nutzen ist nicht zu erkennen. Das vorgeschlagene neue Schutzrecht ist daher abzulehnen.
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