Kategorie Auslegung

Überschrift soll nicht gleich Überschrift sein  Am 10. März 2015 - 11:24 Uhr von Tom Hirche

Publikationsdatum 10.03.2015 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Bereits im November führte der Medienjournalist und -kritiker Stefan Niggemeier ein interessantes Gespräch mit Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE, über die Reichweite des Leistungsschutzrechts. Anlass war die Äußerung Keeses in seinem Blogbeitrag, dass möglicherweise auch Überschriften unter das Leistungsschutzrecht fallen würden. (Nicht nur) Niggemeier war überrascht und bat um eine Erklärung dieser Aussage; schließlich hieß es doch immer, dass Überschriften nicht erfasst seien. Das wenig später stattfindende Gespräch, in dem Niggemeier auf die Widersprüchlichkeit hinweist, kann man hier auf seinem Blog nachlesen.

Die Nachrichtendarstellung in Suchmaschinen nach der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger  Am 31. Juli 2013 - 16:00 Uhr von Tom Hirche

Publikationsdatum 31.07.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Welche Folgen hat das neue Leistungsschutzrecht für die Darstellung von Nachrichten durch Suchmaschinenbetreiber? Dieser Frage geht RA Dr. Martin Hossenfelder in seinem Aufsatz in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) nach. Dazu beleuchtet er zunächst, wer inwieweit vom neuen Gesetz erfasst ist und was es mit der kurzfristig eingefügten Ausnahmeregelung auf sich hat. Weiter

Teure Sinnlosigkeit   Am 21. Juli 2016 - 17:24 Uhr von Tom Hirche

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war und ist ein unsinniges Gesetz. Das zeigt auch ein aktueller Fall, über den Zeit-Online berichtet. Weiter

Überschrift soll nicht gleich Überschrift sein   Am 10. März 2015 - 11:22 Uhr von Tom Hirche

Bereits im November führte der Medienjournalist und -kritiker Stefan Niggemeier ein interessantes Gespräch mit Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE, über die Reichweite des Leistungsschutzrechts. Anlass war die Äußerung Keeses in seinem Blogbeitrag, dass möglicherweise auch Überschriften unter das Leistungsschutzrecht fallen würden. (Nicht nur) Niggemeier war überrascht und bat um eine Erklärung dieser Aussage; schließlich hieß es doch immer, dass Überschriften nicht erfasst seien. Das wenig später stattfindende Gespräch, in dem Niggemeier auf die Widersprüchlichkeit hinweist, kann man hier auf seinem Blog nachlesen.