Leistungschutzrechte? Wofür denn?? Am 15. Dezember 2010 - 20:19 Uhr von Redaktion
Als Reaktion auf die kurz nach IGEL gestartete Argumente-Website der Verlegerverbände ist der Perlentaucher in diesem Artikel der Ansicht, die Verleger würden dort bewusst den falschen Eindruck erwecken, alle in ihren Redaktionen erstellten Presse-Inhalte seien frei verfügbar im Netz und könnten sekundenschnell von parasitären Diensten übernommen und ausgenutzt werden. In Wirklichkeit, so der Perlentaucher, stehe nur ein Bruchteil des Materials frei im Netz während sich der große Rest hinter Pay-Walls befinde. Weiter
Working with News Publishers Am 24. Dezember 2010 - 17:03 Uhr von Redaktion
Mit diesem Beitrag im European Public Policy Blog reagierte Google auf die Einreichung der "Hamburger Erklärung" bei der EU-Kommission und sagt, dass es für Presseverleger sehr einfach sei, auch ihre ansonsten frei verfügbaren Presse-Inhalte von der Indexierung durch Google auszunehmen. Die Verleger hätten also die vollständige Kontrolle über das Material ihrer Zeitungen, und zwar sowohl darüber, wer darauf zugreifen kann, als auch über den Preis für einen solchen Zugriff. Ein neues Schutzrecht sei daher nicht erforderlich und habe negative Auswirkungen auf das Funktionieren des WWW.
Mit Journalismus kann man im Internet „derzeit nicht verdienen” (Christoph Keese). Alle Versuche, journalistische Online-Angebote gewinnbringend auszugestalten, sind gescheitert. Da der Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt mehr und mehr zurückgeht, ist der Qualitätsjournalismus in Deutschland an sich in Gefahr.
In einer guten wirtschaftlichen Situation befinden sich nur einige Großverlage. Auch diese können ihr Geld jedoch zukünftig nicht mehr mit ihren Presseerzeugnissen verdienen, da die Absatzzahlen von Zeitungen und Zeitschriften zurückgehen und journalistische Online-Angeboten nicht einmal kostendeckend betrieben werden können. Journalismus kann daher langfristig nur noch per Querfinanzierung angeboten werden (Christoph Keese, BDVZ und VDZ). Das bedroht den Qualitätsjournalismus an sich.
Es bedarf daher eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber würde damit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Robert Schweizer), denn es hat sich gezeigt, dass Online-Werbung allein „kein tragfähiges Geschäftsmodell für journalistische Qualität im Internet” ist (Hubert Burda). Hiervon profitieren vor allem die Suchmaschinen. Die Verlage fordern deshalb, „an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren" (Hubert Burda).
Um die unbezahlte kommerzielle Verwertung der Verlagsangebote durch Dritte zu überwinden, ist es erforderlich, dass „jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsprodukte im Internet” (Christoph Keese) diese Nutzung auch vergütet.