Oettinger skeptisch gegenüber deutschem Leistungsschutzrecht Am 29. Oktober 2015 - 11:24 Uhr von Tom Hirche
Der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger zweifelt an der Wirksamkeit des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Weiter
Springer-Mitarbeiter schämt sich für Mathias Döpfner Am 25. November 2014 - 15:36 Uhr von Tom Hirche
“Ich schäme mich, indirekt für sie zu arbeiten und mit meiner Intelligenz in ihre Tasche zu wirtschaften.“ Dies schrieb Sebastian Gingter an den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner. Gingter ist Mitarbeiter der Springer Tochter Smarthouse Media. Der Grund für seine Scham: das Leistungsschutzrecht.
Offener Brief an Google Am 27. Juni 2014 - 13:39 Uhr von Tom Hirche
Vor wenigen Tagen rief Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt die deutschen Verlage in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu mehr Zusammenarbeit auf. Nun wendet sich der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, in einem offenen Brief an Google.
Springer setzt auf VG Media; Update: Burda zieht nach Am 27. Juni 2014 - 13:52 Uhr von Tom Hirche
Nun besteht Gewissheit. Am 6. November hat der Vorstandschef der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, verkündet, dass Einkünfte aus dem Leistungsschutzrecht durch die Verwertungsgesellschaft (VG) Media eingetrieben werden sollen. Anlass der Pressekonferenz war die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das dritte Quartal.
Axel Springer AG: Döpfners erfolgreiche Dekade Am 13. September 2011 - 13:18 Uhr von Redaktion
Bei DWDL.de blickt Uwe Mantel auf die „Dekade Döpfner” bei der Axel Springer AG zurück. Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner habe die Geschäfte des Unternehmens in einer schwierigen Situation – nach dem Platzen der Dotcom-Blase – übernommen, sie jedoch in den Jahren darauf erfolgreich digitalisiert und internationalisiert. Weiter
Depression ist völlig unangebracht Am 21. November 2010 - 21:51 Uhr von Redaktion
Im Interview mit dem Handelsblatt spricht sich Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner gegen Untergangsstimmung in der Verlegerbranche aus, da die digitale Umwälzung große Chancen biete und schon jetzt erfolgreiche Geschäftsmodelle mit Bezahlinhalten entstünden. Zu den Ideen eines eigenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) äußert er sich nur unspezifisch und vermutet, die Ablehnung der Pläne durch den BDI beruhe auf Missverständnissen. Weiter
Berlin stützt Onlinestrategie der Verlage Am 16. November 2010 - 20:34 Uhr von Redaktion
Das Handelsblatt berichtet von einem Treffen der Spitzenvertreter deutscher Verleger in Essen. Man sei sich einig gewesen, auf Qualität zu setzen, die jedoch [für den Endkunden im Internet] auch Geld kosten dürfe. Ähnlich wie bei der kommerziellen Nutzung von Musik solle eine gewerbliche Nutzung von Online-Inhalten der Zeitungsverlage kostenpflichtig werden und über eine Art Online-GEMA abgerechnet werden. Weiter
„Diese gezielte Desinformation der Öffentlichkeit hat bei Springer Methode.“ Am 4. Februar 2021 - 17:18 Uhr von Tom Hirche
- Verleger
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- Umsetzung
- Richtlinie
- Reform
- Lobbying
- Lobbyarbeit
- Entwurf
- Bundesregierung
Presseverlage und andere Medienhäuser sind akribisch bemüht, so oft wie möglich mit dem Finger auf Digitalkonzerne zu zeigen. Gleichzeitig werden sie nicht müde, sich selbst zu Schutzpatronen der Informationsfreiheit zu erheben. Welches Kalkül dahinter steckt, erläutert Julia Reda. Weiter
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Ende der Lügenkampagne nicht in Sicht Am 12. April 2019 - 12:17 Uhr von Tom Hirche
Das Europäische Parlament hat der neuen Richtlinie zum Urheberrecht zugestimmt und am kommenden Montag wird der Europäische Rat es ihm wohl gleichtun. Trotzdem setzt Mathias Döpfner, Vorstandschef des Axel-Springer-Verlags, seine Lügenkampagne unverändert fort. Weiter
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Oettinger skeptisch gegenüber deutschem Leistungsschutzrecht Am 29. Oktober 2015 - 11:23 Uhr von Tom Hirche
Der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger zweifelt an der Wirksamkeit des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Weiter
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Springer-Mitarbeiter schämt sich für Mathias Döpfner Am 25. November 2014 - 15:34 Uhr von Tom Hirche
“Ich schäme mich, indirekt für sie zu arbeiten und mit meiner Intelligenz in ihre Tasche zu wirtschaften.“ Dies schrieb Sebastian Gingter an den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner. Gingter ist Mitarbeiter der Springer Tochter Smarthouse Media. Der Grund für seine Scham: das Leistungsschutzrecht.
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Offener Brief an Google Am 16. April 2014 - 7:25 Uhr von Tom Hirche
Vor wenigen Tagen rief Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt die deutschen Verlage in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu mehr Zusammenarbeit auf. Nun wendet sich der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, in einem offenen Brief an Google. Weiter
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Springer setzt auf VG Media; Update: Burda zieht nach Am 13. November 2013 - 8:22 Uhr von Tom Hirche
Nun besteht Gewissheit. Am 6. November hat der Vorstandschef der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, verkündet, dass Einkünfte aus dem Leistungsschutzrecht durch die Verwertungsgesellschaft (VG) Media eingetrieben werden sollen. Anlass der Pressekonferenz war die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das dritte Quartal.
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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat nichts mit einer „Presse-GEZ” gemein. Dementsprechende Aussagen sind irreführend und unwahr (Döpfner). Zahlen muss nur, wer nutzen will. „Wer das Angebot nicht annehmen will, nutzt nicht und zahlt nicht” (Fiedler). „Deshalb ist auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen.” (BDZV).
Sofern Leistungen von Suchmaschinen und Aggregatoren durch das Leistungsschutzrecht erfasst werden, ist die Möglichkeit, der „Nutzung” zu entgehen, rein theoretischer Natur. Zwar ist es möglich, dass solche Dienste Verlagsangebote ausschließen. Das wäre aber einerseits nicht im Interesse der Verlage und würde im Zweifel von diesen angegriffen, etwa mit kartellrechtlichen Mitteln. Weiter
- Vertragsmanagement
- Rechtsverletzungen
- Prozessführungsbefugnis
- Prozessführung
- Piraterie
- einfaches Nutzungsrecht
- Beweisführung
- Ausschließlichkeitsrecht
- AGB
Im Internet findet täglich massenhafter Rechtsbruch statt (Döpfner). „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu können.” (BDZV).
„Die Verlage müssen, wenn sie Urheberrechte der Autoren erheben, rechtlich begründen, dass der Text urheberrechtlich schutzfähig ist. Sie müssen darlegen und beweisen, dass ihnen ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Beiträgen zusteht. Darüber hinaus: Bei einem einfachen Nutzungsrecht müssen die Autoren und Fotografen prozessual mitwirken. Öfters lassen sich in der Praxis die Autoren gar nicht oder nur zum Teil feststellen. Übertragen wird, wenn überhaupt, nur ein Ausschnitt des Urheberrechts. Die Digitalisierung führt jedoch dazu, dass unter diesen Umständen die Menge nicht mehr bewältigt werden kann.” (Schweizer)
Presseerzeugnisse enthalten Beiträge von tausenden Autoren, mit denen oft keine Verträge geschlossen wurden. Ein Beweis der eigenen Rechtsbefugnis ist dann nicht möglich.
Zudem lassen sich die Verleger vor allem an Zeitungsartikeln in der Regel nur einfache (nicht-exklusive) Nutzungsrechte einräumen, die den Verlag nicht dazu berechtigen, gerichtlich gegen Rechtsverletzer vorzugehen. „Dann ist der Verleger auf die prozessuale Mitwirkung des Journalisten angewiesen. Das führt zu häufig unüberwindbaren Problemen und nicht selten dazu, auf die Geltendmachung von Rechten ganz verzichten zu müssen, weil Aufwand und Nutzen einer Rechtsverfolgung außer Verhältnis stehen.” (Hegemann).
Dagegen, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, um den Presseverlagen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sprechen maßgeblich zwei Gründe: Zum einen ist schon nicht belegt, dass die Presseverlage über das normale Maß Probleme mit Rechtsverletzungen haben. Zum anderen würde das bedeuten, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”. Um die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sind rechtliche Maßnahmen möglich, die weit weniger Kollateralschäden und Eingriffe in die Rechte Dritter nach sich ziehen. Weiter
Mit Journalismus kann man im Internet „derzeit nicht verdienen” (Christoph Keese). Alle Versuche, journalistische Online-Angebote gewinnbringend auszugestalten, sind gescheitert. Da der Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt mehr und mehr zurückgeht, ist der Qualitätsjournalismus in Deutschland an sich in Gefahr.
In einer guten wirtschaftlichen Situation befinden sich nur einige Großverlage. Auch diese können ihr Geld jedoch zukünftig nicht mehr mit ihren Presseerzeugnissen verdienen, da die Absatzzahlen von Zeitungen und Zeitschriften zurückgehen und journalistische Online-Angeboten nicht einmal kostendeckend betrieben werden können. Journalismus kann daher langfristig nur noch per Querfinanzierung angeboten werden (Christoph Keese, BDVZ und VDZ). Das bedroht den Qualitätsjournalismus an sich.
Es bedarf daher eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber würde damit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Robert Schweizer), denn es hat sich gezeigt, dass Online-Werbung allein „kein tragfähiges Geschäftsmodell für journalistische Qualität im Internet” ist (Hubert Burda). Hiervon profitieren vor allem die Suchmaschinen. Die Verlage fordern deshalb, „an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren" (Hubert Burda).
Um die unbezahlte kommerzielle Verwertung der Verlagsangebote durch Dritte zu überwinden, ist es erforderlich, dass „jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsprodukte im Internet” (Christoph Keese) diese Nutzung auch vergütet.