Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim BDZV-Kongress 2012: „Wie viel Freiheit brauchen die Medien?“ Am 26. September 2012 - 7:10 Uhr von David Pachali
Beim diesjährigen BDZV-Zeitungskongress hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht verteidigt. Im Gespräch mit Claus Strunz (Axel Springer) beteuerte sie, das jetzt geplante Leistungsschutzrecht sei ein Kompromiss, der viele gewerbliche Nutzungen draußen lasse. Der Entwurf solle Verhandlungen der beteiligten Parteien ermöglichen, deshalb sei vieles naturgemäß vage. Weiter
Mit Journalismus kann man im Internet „derzeit nicht verdienen” (Christoph Keese). Alle Versuche, journalistische Online-Angebote gewinnbringend auszugestalten, sind gescheitert. Da der Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt mehr und mehr zurückgeht, ist der Qualitätsjournalismus in Deutschland an sich in Gefahr.
In einer guten wirtschaftlichen Situation befinden sich nur einige Großverlage. Auch diese können ihr Geld jedoch zukünftig nicht mehr mit ihren Presseerzeugnissen verdienen, da die Absatzzahlen von Zeitungen und Zeitschriften zurückgehen und journalistische Online-Angeboten nicht einmal kostendeckend betrieben werden können. Journalismus kann daher langfristig nur noch per Querfinanzierung angeboten werden (Christoph Keese, BDVZ und VDZ). Das bedroht den Qualitätsjournalismus an sich.
Es bedarf daher eines eigenen Leistungsschutzrechts, um neue Einnahmequellen für Online-Angebote erschließen zu können. Der Gesetzgeber würde damit ein gesetzliches Paid Content schaffen (Robert Schweizer), denn es hat sich gezeigt, dass Online-Werbung allein „kein tragfähiges Geschäftsmodell für journalistische Qualität im Internet” ist (Hubert Burda). Hiervon profitieren vor allem die Suchmaschinen. Die Verlage fordern deshalb, „an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren" (Hubert Burda).
Um die unbezahlte kommerzielle Verwertung der Verlagsangebote durch Dritte zu überwinden, ist es erforderlich, dass „jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsprodukte im Internet” (Christoph Keese) diese Nutzung auch vergütet.
- Wirtschaftsverbände
- VDZ
- Hubert Burda Media
- Deutsche Bank Research
- BITKOM
- BDZV
- BDI
- Axel Springer Verlag
Das Leistungsschutzrecht wird benötigt, um eine Schutzlücke zu füllen. Anders als andere Werkmittler haben die Verlage keine eigenen Eigentumsrechte an ihren Leistungen. Sie sind daher „schutzlos ausgeliefert im Internet“ (Hegemann). Auch die Presseverlage „brauchen die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, und das muss auch für digitale Medien gelten.” (Hubert Burda).
Eine Schutzlücke existiert nicht. Die Verlage lassen sich umfassend Rechte von den Journalisten einräumen (durch Autoren- oder Arbeitsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen wie Autoren- und Publikationsbedingungen, Tarifverträge etc.). Weiter