Am 8. Dezember 2010 - 14:58 Uhr von Redaktion

Die Zahnpasta soll wieder in die Tube

Kai Biermann berichtet im Zeit-Online-Blog „Kulturkampf” von der Podiumsdiskussion „Gottes Werk und Googles Beitrag” bei der Heinrich-Böll-Stiftung. Dort habe sich gezeigt, wie schwierig die Frage zu beantworten sei, was eigentlich mittels eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) genau geschützt werden solle. Im Kern, so Biermann, gehe es dabei darum, ein Abo-Geschäftsmodell zu retten, das mit der Digitalisierung überholt sei.

Die Pressetexte an sich sollten durch ein Presse-LSR nicht geschützt werden, referiert Biermann Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” bei Springer. Auch Layout und Druckbild seien nicht Schutzobjekt, denn dies sei bereits durch Marken- und Urheberrechtegeschützt. Biermann meint, es sei es in der Diskussion nicht gelungen, den Schutzgegenstand eines Presse-LSR greifbar zu machen. Keese habe die „organisatorische und finanzielle Vor- und Nachleistung des Werkmittlers" genannt und ansonsten „von Ascii-Code und PDF-Dokumenten-Headern” erzählt.

Das Internet habe, so Biermann, die Abo-Idee beseitigt und den wertvollen, weil knappen Werbeplatz in Printerzeugnissen zu großen Teilen entwertet. Zugleich hätten die Verleger jahrelang ohne Plan agiert; Google und Co. seien schlauer und schneller gewesen. Es sei sinnlos, mit altem Denken nun neue Probleme lösen zu wollen. Das General-interest-Angebot sei tot, seit sich Nutzer selbstbestimmt aus vielen Quellen ihre Nachrichten zusammenstellten. Spezialisierte kleine Redaktionen dagegen könnten, einfache Bezahlmodelle vorausgesetzt, auch in Zukunft im Netz Geld erwirtschaften, meint Biermann.

Die Verleger jedoch würden versuchen, Nachrichten wieder einzusperren, statt sich auf die Produktion qualitativ hochwertiger, exklusiver Inhalte zu konzentrieren. Das wirke wie der Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube zu bekommen.

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