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Kreutzer vers. Keese
iRights.info berichtet über zwei Artikel von Till Kreutzer und Christoph Keese in der Fachzeitschrift Medienwirtschaft (Heft 1/2010) zur Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Bericht stellt kurz den Weg der Forderung nach einem Presse-LSR in den Koalitionsvertrag dar und zeichnet dann die Kontroverse nach.
Das Presse-LSR solle ermöglichen, von Nachrichten-Aggregatoren wie etwa Google News Lizenzgebühren für die Anzeige von Snippets zu verlangen. Das sei urheberrechtlich nicht ohne Weiteres möglich, weil die Snippets für urheberrechtlichen Schutz zu klein seien. Während Keese der Meinung sei, ein solches Presse-LSR sei notwendig, um die Presselandschaft in ihrer jetzigen Ausprägung zu erhalten, halte Kreutzer dem entgegen, dass keine Schutzlücke bestehe und durch ein Presse-LSR faktisch ein „Leserecht” geschaffen werde.
Laut Kreutzer setzten die Verleger darauf, in Zukunft bei Intermediären wie Suchmaschinen und Aggegatoren zu kassieren, statt aus dem Verkauf an Endkunden Erlöse zu erzielen. Durch ein Presse-LSR drohten unkalkulierbare Kollateralschäden für das Interent insgesamt. Zudem seien die Implikationen für die Rechte der Journalisten, die Abrechnungs- und Erfassungsweise sowie die Frage, wer gewerblicher Nutzer sei, nicht ansatzweise geklärt.
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