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4. Göttinger Urheberrechtstagung: Generalreferat
Das juristische Blog Lawgical berichtet von einem Vortrag von Matthias Leistner, Rechtsprofessor an der Universität Bonn, bei der vierten Göttinger Urheberrechtstagung. Demnach hielt Leistner in seinem Vortrag ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zwar für grundsätzlich denkbar, die besseren Gründe sprächen seiner Ansicht nach jedoch gegen die Einführung eines solchen Rechts.
Ein ausgewogenes Presse-LSR nach dem Vorbild des Datenbankenschutzes könne durchaus eine Alternative zu „wuchernden Verträgen” sein. Es müsse sich aber, wird Leistner referiert, in jedem Falle auf die originäre Investitionsleistung des Presseverlegers beziehen. Es sei zu bedenken, dass es zugleich die Tür in Richtung Flatrate-Modelle öffnen könne. Angesichts des bereit bestehenden Datenbankenschutzes erscheine ein solches eng investitionsbezogenes Presse-LSR jedoch letztlich überflüssig, so Leistner.
Ein weiter gefasstes Presse-LSR unterlaufe wiederum die gesetzgeberische Entscheidung, konsequent und bewusst die effektive Verbreitung von Inhalten im Internet in den Vordergrund zu stellen. Dies habe auch die Rechtsprechung inzwischen bestätigt. Gesetzgeber und Rechtsprechung hätten bewusst entschieden, dass typische Aggregatorenhandlungen gerade keine Schutzrechtsverletzungen darstellten. Ein weit gefasstes Presse-LSR werde dies konterkarieren.
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