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Leistungsschutzrecht aus Sicht einer Suchmaschine
Das Blog der Peer-to-Peer-Suchmaschine Faroo befasst sich mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und attestiert dem Gesetz „Unklarheit mit Methode”. Ungeklärt sei unter anderem, was ein Presseerzeugnis ist, wer als Presseverleger gilt, wieviele Worte oder Zeichen zulässig sein sollen, ob URLs unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie die Schutzdauer sicher erkannt werden kann und was als gewerblich gilt. Ergebnis:
Diese Unsicherheit zwingt die Suchmaschinen entweder zur vollständigen Aufgabe, macht sie zum permanenten Ziel der Abmahnindustrie, oder zwingt sie eben doch eine Art Schutzgebühr zu zahlen, selbst um unbehelligt auch nur den Großteil der vom Gesetz nicht berührten (aber als solche nicht identifizierbaren) Inhalte zu indizieren.
Das Leistungsschutzrecht nehme so „das gesamte Internet als Geisel” der Presseverleger. Als Ausweg schlägt Faroo vor, die robots.txt zu erweitern, so dass Presseverleger maschinenlesbar festlegen könnten, was und wieviel kostenlos genutzt werden darf.
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