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Berliner Senat kritisiert Leistungsschutzrecht, Jimmy Schulz mit neuem Vorschlag
Vertreter des Berliner Senats haben sich kritisch über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht geäußert. Die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Sybille von Obernitz (parteilos, für CDU) sieht eine Menge uneindeutige Formulierungen und „keine Antwort auf die brennende Frage, wie wir künftig Qualitätsjournalismus finanzieren sollen”.
Auch Senatskanzleichef Björn Böhning sieht mehr Rechtsunsicherheit und „große Kollateralschäden” durch das neue Gesetz, wie Heise von einer Diskussion bei der Medienwoche berichtet:
Der SPD-Politiker schlug stattdessen vor, die rechtlichen Möglichkeiten von Verlagen im Netz anderweitig zu stärken. Die Bundesregierung verspiele Zeit, anstatt das Urheberrecht zu refomieren; so sei ein echter Entwurf für den vielfach angekündigten 3. Korb mit Bestimmungen etwa für Wissenschaft und Bildung überfällig.
Eine kreative Neuinterpretation zum Leistungsschutzrecht hat gerade der FDP-Abgeordnete und
Webseitenbetreiber können so auf ihren Angeboten klare Regelungen treffen, welche Inhalte von welchen Diensten maschinell erfasst werden dürfen. Verstößen sollen sie mit einem Unterlassungsanspruch begegnen können.
Ähnlich hatte sich schon der FDP-Rechtspolitiker Manuel Höferlin im IGEL-Interview geäußert. Schulz will den Vorschlag auf alle Inhalteanbieter ausweiten und dabei auch weitere Metainformationen in Webdokumenten berücksichtigen.
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