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Leistungsschutzrecht für Verleger alternativlos?
In einem Blogeintrag fragt Felix Krone, ob Ausschließlichkeitsrechte für digitale Inhalte in jedem Fall noch zeitgemäß sind und sieht das Presse-LSR mit Skepsis. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Funktion des Informationsaustauschs „sollte nicht leichtfertig mit Ausschließlichkeitsrechten um sich geworfen werden”, auch wenn es in anderen Bereichen sinnvolle Ausnahmen gebe. Nur weil andere Werkmittler wie Tonträgerhersteller ein Leistungsschutzrecht haben, müssten Verleger noch keins bekommen.
Sinnvoll ist es für ihn, durch Immaterialgüterrechte wirtschaftliche Verwertung zu ermöglichen, doch beim Presse-LSR sieht er die Folgen als problematisch an:
Was allerdings nicht mehr zeitgemäß ist, dass dadurch für digitalen Content auch ein Ausschließlichkeitsrecht gewährt wird, dass am Ende bewirkt, dass Informationen unter den End-to-end-Nutzern nicht mehr frei getauscht werden können.
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