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Leistungsschutzrecht: Geld verdienen mit abgepressten Rechten
Die Diskussion in der Schweiz über einen Presse-Leistungsschutz schildert Beatrice Gurzeler, Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, in der Medienwoche vor dem Hintergrund der Total-Buyout-Verträge von Verlagen gegenüber den Urhebern. Sie gibt eine rechtliche Bewertung der von ihr als „Urheberrechtsklau in Vertragsform” bezeichneten Vertragspraxis (Kurzversion: Rechtmäßigkeit umstritten, aber per Marktmacht durchgesetzt), bei der alle möglichen Nutzungsarten per Einmalhonorar abgedeckt sein sollen.
Eine solche Tendenz werde durch ein Leístungsschutzrecht noch befördert:
„Da im Zusammenhang mit der Forderung nach einem originären Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen die Partizipation der Journalistinnen und Journalisten kein Thema ist, ist zu befürchten, dass die Medienkonzerne mit dem postulierten Leistungsschutzrecht beabsichtigen, sich sämtliche Mehrfachnutzungsrechte der Journalistinnen und Pressefotografen nach dem – dem kontinentaleuropäischen Urheberrecht fremden – work-for-hire-Prinzip definitiv zum Nulltarif anzueignen.”
Selbst wenn Journalisten an den Erlösen beteiligt werden sollten, könnte es gegen freischaffende Urheber geltend gemacht werden und käme den Verlagen allemal billiger, als Mehrfachnutzungen angemessen zu vergüten, schreibt Gurzeler. Nicht ein fehlender Leistungsschutz, sondern der ungenügende Schutz der Urheber vor unfairen Verträgen sei das größte Problem.
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